Wann und wo endet der Schutz des Urheberrechts?
Das Urheberrecht beginnt mit Schöpfung des Werks und endet 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Nach Ablauf dieser Zeit ist das Werk als ‚gemeinfrei‘ anzusehen und darf generell bedenkenlos genutzt und vervielfältigt werden.
Räumlich betrachtet beschränkt sich der Schutz des Urheberrechtsgesetzes auf die Bundesrepublik Deutschland. Zwar wurde das Urheberrecht durch Harmonisierungsbemühungen der Europäischen Gemeinschaft im Rahmen von Richtlinien und Verordnungen im europäischen Raum zum Teil angepasst, in globaler Dimension bedarf es jedoch internationaler Übereinkommen wie beispielsweise die Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst, die –wie zahlreiche weitere Verträge- von der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) verwaltet werden und nur in jenen Staaten Geltung beanspruchen, welche den Vertrag ratifiziert haben.