Kann der Urheber einem anderen Rechte an seinem Text einräumen?

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Ja, der Urheber eines Textes kann einem anderen ein sog. Nutzungsrecht einräumen, welchen diesen berechtigt, den Text auf verschiedene Art und Weise zu nutzen. Das Nutzungsrecht kann dabei als einfaches oder ausschließliches Recht eingeräumt werden, mit der Folge, dass der Inhaber unterschiedliche Rechte hat: durch das einfache Recht wird der Inhaber zwar ermächtigt, den Text auf die ihm erlaubte Art zu verwenden, die Nutzung des Textes durch andere Personen ist aber weiterhin möglich. Bei einem ausschließlichen Recht ist hingegen nur der Inhaber dieses Rechts berechtigt, den Text zu nutzen. Weitere Personen sind von der Nutzung des Textes ausgeschlossen.

 

Kategorie(n): Textklau
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