Wie funktioniert der Urheberrechtsschutz?
Da der Schutz des Urheberrechts grundsätzlich dem Urheber selbst zusteht, ist im Zweifel der Beweis der Urheberschaft zu erbringen. Wie ein solcher Beweis im Einzelnen erbracht werden kann, hängt von der Art des Werkes im Einzelfall ab. Grundsätzlich ist es aber empfehlenswert, sich bereits bei Schöpfung des Werkes Gedanken über die Beweissicherung zu machen.
Zur Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes im Urheberrecht stehen dem Urheber je nach Art der Verletzung seines Rechts verschiedene Ansprüche [LINK auf jeweilige Frage in FAQ] zur Verfügung.
Kategorie(n): Urheberrecht