Unzureichende Umsetzung des Kündigungsbuttons durch Sky
Der Kündigungsbutton
Verbraucher sind im Rechtsverkehr besonders schutzwürdig. Bei Online-Verträgen muss es für Verbraucher die Möglichkeit geben per einfachem Mausklick kündigen zu können.
Seit Juli 2022 müssen Anbieter von Abonnements und anderen Laufzeitverträgen im Internet einen sogenannten Kündigungsbutton eingerichtet haben. Die Schaltfläche muss gut lesbar und eindeutig formuliert sein.
Der Streaminganbieter von Sky, Wow, erfüllte laut LG München I diese Anforderungen nicht. Zwar gab es einen Link mit der Aufschrift „WOW Abo kündigen“, dieser führte allerdings zunächst auf eine Unterseite, auf der man sich einloggen musste. Erst danach war eine Kündigung möglich.
Klage gegen Sky
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagte daher gegen Sky vor dem LG München I. Das Gericht führte aus, dass ein Kündigungsbutton unmittelbar auf eine Bestätigungsseite weitergeleitet werden muss, auf der dann die Angaben zur Person, dem Vertrag und den Kündigungsumständen gemacht werden können. Diese Angaben des § 312k Abs. 2 S. 3 Nr. 1 BGB stellen dabei sowohl Minimal- als auch Maximalangaben dar. Das Erfordernis sich mit den Kontodaten zunächst anzumelden, stellt eine Hürde für den Verbraucher dar, die unzulässig ist.
Die Abfrage des Passworts vor der Möglichkeit zur Kündigung führt außerdem dazu, dass die Bestätigungsseite nicht leicht zugänglich ist. Es könnte nämlich beispielsweise sein, dass der Verbraucher sich an das, möglicherweise vor langer Zeit, festgelegte Passwort nicht mehr erinnert.
Unzureichende Umsetzung auch bei anderen Anbietern
Nicht nur der Kündigungsbutton bei Wow, sondern auch bei anderen Anbietern soll laut einer Untersuchung des vzbv nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Bei mehr als der Hälfte der überprüften Webseiten soll das der Fall gewesen sein, obwohl die Regelung zum Kündigungsbutton bereits vor einem Jahr in Kraft getreten ist.