Anwaltskanzlei Hild und Kollegen wird im Rahmen der Corporate Excellence Awards als „IT Law Firm of the Year 2019 – Germany“ ausgezeichnet

28. Januar 2020
[Gesamt: 0   Durchschnitt:  0/5]
1654 mal gelesen
0 Shares
Anwaltskanzlei gewinnt den Corporate Excellence Award „IT Law Firm of the Year 2019 – Germany“

Die Corporate Excellence Awards werden von Corporate Vision jedes Jahr an die Unternehmen und Einzelpersonen verliehen, die sich Innovation, Geschäftswachstum und dem Anbieten der besten Produkte und Services verschrieben haben. Diese Auszeichnung wird einzig und allein nach Verdienst beurteilt. Alle potenziellen Gewinner werden anhand mehrerer relevanter Kriterien bewertet, einschließlich der Unternehmensleistung über einen bestimmten Zeitraum, des Fachwissens innerhalb der Branche, des Sektors oder der Region, der zuvor gewonnenen Auszeichnungen und der Kundenreferenzen oder Empfehlungen. Wir freuen uns sehr, im Rahmen der Verleihung den Preis als „IT Law Firm of the Year 2019“ gewonnen zu haben.

Das Research-Team von Corporate Vision arbeitet fleißig daran, die relevantesten Fachleute in die Corporate Excellence Awards zu integrieren. Zum Teil werden die Nominierten von Corporate Vision selbst ausgewählt, zu einem anderen Teil können Kollegen oder Klienten Kandidaten nominieren.

Die Entscheidung wird von einem unabhängigen Entscheidungspanel getroffen. Der Leiter dieses Panels hat internationale akademische Ausbildungserfahrung und kennt sich in Forschung, „Fact-Checking“ und im Bereich der Mediation gut aus.

Es erfüllt uns mit Stolz, dass wir – die Anwaltskanzlei Hild und Kollegen – gegen die Konkurrenz bestehen und so eine der prestigeträchtigen Auszeichnungen gewinnen konnten. Der Award „IT Law Firm of the Year 2019“ treibt uns an, weiter das Beste für unsere Mandanten zu geben.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a