Urteil des BGH vom 21.12.2011, Az.: I ZR 190/10 Das Verständnis des Begriffs "neue Personenkraftwagen" in § 2 Nr. 1 Pkw-EnVKV ist an objektivierbaren Umständen auszurichten, aus denen sich ergibt, dass das betreffende Fahrzeug vom Händler alsbald nach dem Erwerb veräußert werden soll. Als objektiver Umstand eignet sich hierfür die Kilometerleistung des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Angebots zum Verkauf. Bietet ein Händler ein Fahrzeug mit einer Laufleistung bis 1.000 Kilometer an, ist im Allgemeinen davon auszugehen, dass er dieses Fahrzeug zum Zweck des Weiterverkaufs erworben hat.
Urteil des LG Stuttgart vom 08.02.2012, Az: 13 S 160/11
Die Vorschrift des § 323 BGB ist im Hinblick auf die Verbrauchsgüterrichtlinie der Europäischen Union (EU RL 1999/44) richtlinienkonform dahingehend auszulegen, dass für den Rücktritt alleine der Ablauf, nicht aber das Setzen einer angemessenen Frist erforderlich ist. Einer Fristsetzung bedurfte es daher entgegen dem Wortlaut des § 323 BGB nicht. Vielmehr genügt es, wenn eine angemessene Frist für die gegebene Gelegenheit der Nacherfüllung verstrichen ist, ohne dass der Käufer jene gesetzt hatte.
Urteil des BGH vom 09.11.2011, Az.: I ZR 123/10 a) Eine Widerrufsbelehrung mit dem einleitenden Satz "Verbraucher haben das folgende Widerrufsrecht" verstößt nicht gegen das Deutlichkeitsgebot gemäß § 312c Abs. 1 BGB in Verbindung mit Art. 246 § 1 Abs. 1 Nr. 10 EGBGB.
b) Der Unternehmer braucht nicht zu prüfen, ob die Adressaten der Widerrufsbelehrung Verbraucher oder Unternehmer sind, da ihm eine solche Prüfung bei einem Fernabsatzgeschäft häufig nicht möglich ist.
Urteil des BGH vom 28.03.2012, Az.: VIII ZR 244/10 a) Bei einer Internetauktion rechtfertigt ein grobes Missverhältnis zwischen dem Maximalgebot eines Bieters ein dem (angenommenen) Wert des Versteigerungsobjekts nicht ohne Weiteres den Schluss auf eine verwerfliche Gesinnung des Bieters.
b) Aus einem geringen Startpreis (hier: 1 €) bei einer Internetauktion ergeben sich keine Rückschlüsse auf den Wert des Versteigerungsobjekts.
c) Ob und mit welchem Inhalt bei einer Internetauktion durch die Angebotsbeschreibung des Anbieters eine Beschaffenheitsvereinbarung mit dem Meistbietenden zustande kommt, ist unter umfassender Würdigung der abgegebenen Willenserklärungen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu beurteilen.
d) Grob fahrlässige Unkenntnis des Käufers von der Unechtheit eines im Internet unter Angabe des Markennamens versteigerten Luxusobjekts kann nicht mit der Begründung bejaht werden, es sei erfahrungswidrig, dass ein solcher Gegenstand mit einem Startpreis von nur einem Euro angeboten werde.
Urteil des LG Bonn vom 28.03.2012, Az.: 5 S 205/11 Wird ein fremder Account bei einer Internet-Auktion gebraucht, so liegt in der Regel ein Handeln unter fremden Namen vor. Für die Frage, ob der tatsächlich Handelnde oder der Accountinhaber Vertragspartner wird, kommt es auf den Empfängerhorizont des anderen Vertragsteils an. Der Verkäufer muss sich dabei auf die abrufbaren Daten des Käufers verlassen können, so dass ein Eigengeschäft des Handelnden mangels Erkennbarkeit der abweichenden Identität regelmäßig nicht in Betracht kommt.
Urteil des LG Detmold vom 22.02.2012, Az.: 10 S 163/11 Bricht der Verkäufer einer eBay-Auktion das Angebot vorzeitig ab, ist der Vertrag trotz eines unverhältnismäßig geringen Angebotspreises wirksam. Der Verkäufer kann sich hierbei nicht auf Nichtigkeit wegen Sittenwidrigkeit oder Rechtsmissbrauch berufen, da er ja gerade selbst durch den Abbruch der Auktion für das Missverhältnis zwischen Preis und Leistung gesorgt hat.
Urteil des OLG München vom 08.03.2012, Az: 29 U 3837/11 1. Die Darlegungs- und Beweislast für die Voraussetzungen der Annahme einer Irreführung liegt im Wettbewerbsprozess grundsätzlich beim Kläger.
2. Dem Beklagten kann eine prozessuale Erklärungspflicht treffen; das setzt allerdings voraus, dass der Kläger über bloße Verdachtsmomente hinaus die für die Irreführung sprechenden Tatsachen vorgetragen hat.
Urteil des LG Berlin vom 05.09.2006, Az.: 103 O 75/06 Die Eröffnung eines eBay-Shops allein begründet noch keine Unternehmereigenschaft im Sinne des § 14 BGB. Jedoch kann eine hohe Anzahl an eingestellten Artikeln, von denen der Großteil noch Neuwaren sind, auf eine gewerbliche Tätigkeit hinweisen. Ist mit dem Verkauf von Artikeln gleichzeitig auch ein umfangreicher Einkauf gleichartiger Waren verbunden, lässt dies umso mehr auf eine gewerbliche Tätigkeit schließen.
Urteil des BGH vom 21.12.2011, Az.: VIII ZR 70/08 a) § 439 Abs. 1 Alt. 2 BGB ist richtlinienkonform dahin auszulegen, dass die dort genannte Nacherfüllungsvariante "Lieferung einer mangelfreien Sache" auch den Ausbau und den Abtransport der mangelhaften Kaufsache erfasst (im Anschluss an EuGH, Urteil vom 16. Juni 2011 - Rechtssachen C-65/09 und C-87/09, NJW 2011, 2269 - Gebr. Weber GmbH/Jürgen Wittmer und Ingrid Putz/Medianess Electronics GmbH).
Pressemitteilung des BGH vom 28.03.2012, Az.: VIII ZR 244/10
Wird bei einer Internetauktion der Startpreis mit 1 EUR angesetzt, so hat dies grundsätzlich keinen Aussagegehalt über den tatsächlichen Wert des angebotenen Produkts bzw. darüber, ob es ein Originalprodukt ist. Der am Ende erzielte Preis richtet sich bei Onlineauktionen nicht nach dem Startpreis, sondern nach den Maximalgeboten der Interessenten, so dass auch für Artikel mit geringem Startpreis ein hoher Preis erzielt werden kann.
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