Abmahnung der Warner Bros Entertainment Inc. durch die Rechtsanwälte Frommer Legal wegen Urheberrechtsverletzung an dem Film „Tenet“
Die Abmahnung der Warner Bros Entertainment Inc. im Einzelnen
In dem Abmahnschreiben der Rechtsanwälte Frommer Legal wird näher ausgeführt, dass über den Internetanschluss unseres Mandanten der Film „Tenet“ über ein Filesharing-Programm unerlaubt angeboten und an Dritte übertragen worden seien soll. Dadurch sollen die Urheberrechte der Warner Bros Entertainment Inc. verletzt worden sein, wegen illegaler Vervielfältigung (§ 16 UrhG) und illegaler öffentlicher Zugänglichmachung (§ 19a UrhG).
Infolgedessen wird unser Mandant zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert, wobei ein entsprechendes Exemplar dem Schreiben beigefügt wurde. Daneben fordert die Gegenseite Schadensersatz in Höhe von EUR 700.-. Zusätzlich soll unser Mandant für die entstandenen Rechtsverfolgungskosten in Höhe von EUR 235,80 aufkommen, die aus einem Gegenstandswert in Höhe von EUR 1.700.- berechnet werden. Damit fordern die Rechtsanwälte Frommer Legal von unserem Mandanten insgesamt einen Betrag in Höhe von EUR 935,80.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Warner Bros Entertainment Inc.
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.