Abmahnung der URGO GmbH durch die Rechtsanwälte Oppenländer wegen Fehlens einer deutschen Gebrauchsinformation bei einem Medizinprodukt

12. Januar 2023
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Uns liegt eine Abmahnung der URGO GmbH, ausgesprochen durch die Rechtsanwälte Oppenländer, vor. In dieser wird unserem Mandanten vorgeworfen seine Pflicht zur Beilage einer deutschen Gebrauchsinformation bei einem Medizinprodukt nicht eingehalten zu haben.

Die Abmahnung der URGO GmbH im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben der Rechtsanwälte Oppenländer wird näher ausgeführt, dass unser Mandant ein Medizinprodukt der URGO GmbH in Deutschland in den Verkehr gebracht haben soll, ohne dass dem Produkt eine Gebrauchsinformation in deutscher Sprache beilag. Dies soll ein Verstoß gegen Art. 10 Abs. 11 MDR i.V.m. Anhang I Abschnitt 23 darstellen, welcher vorsieht, dass einem Medizinprodukt eine Gebrauchsinformation in der Sprache beizufügen ist, die Amtssprache des Landes ist, in dem das Produkt Anwendern bzw. Patienten zur Verfügung gestellt wird. Unseren Mandanten soll laut Gegenseite gem. Art. 14 Abs. 2b MDR eine Pflicht zur Überprüfung der Einhaltung des Art. 10 Abs. 11 MDR treffen, die er nicht eingehalten haben soll. Außerdem wird unserem Mandanten vorgeworfen gegen § 43 Abs. 1 Mess- und Eichgesetz verstoßen zu haben, da eine klare Angabe der Inhaltsmenge für das betroffene Produkt fehlen soll. Beide Vorwürfe sollen Wettbewerbsverstöße gem. § 3a UWG darstellen.

Infolgedessen wird unser Mandant zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert, wobei ein entsprechendes Exemplar dem Schreiben beigefügt wurde. Daneben werden Abmahnkosten in Höhe von EUR 2.002,41 geltend gemacht, die aus einem Gegenstandswert in Höhe von EUR 50.000.- berechnet werden.

 

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der URGO GmbH

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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