Abmahnung der Bros Company GmbH durch Balkenhol Rechtsanwälte wegen unberechtigter Bildnutzung

02. Juni 2026
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Uns liegt eine Abmahnung der Bros Company GmbH durch Balkenhol Rechtsanwälte vor. In dieser wird unserer Mandantschaft vorgeworfen, in einem eBay-Angebot Produktbilder ohne entsprechende Nutzungsrechte verwendet und somit Urheberrechte verletzt zu haben.

Die Abmahnung der Bros Company GmbH im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben der Bros Company GmbH, vertreten durch Balkenhol Rechtsanwälte, wird näher ausgeführt, dass unsere Mandantschaft bei eBay Produkte angeboten und hierbei Originalbilder der Gegenseite verwendet haben soll.

Nach Auffassung der Gegenseite seien diese Originalbilder gemäß § 72 UrhG als Lichtbilder urheberrechtlich geschützt. Eine Nutzung ohne ausdrückliche Zustimmung der Bros Company GmbH stelle nach Ansicht der Gegenseite eine Urheberrechtsverletzung dar. Insgesamt sollen neun Produktbilder im Rahmen des Angebots verwendet worden sein.

Infolgedessen wird unsere Mandantschaft zur Zahlung von Schadensersatz nach der Lizenzanalogie gemäß § 97 Abs. 2 Satz 3 UrhG aufgefordert. Die Gegenseite setzt hierfür 200,00 Euro pro Produktbild an und verdoppelt diesen Betrag wegen eines nach ihrer Darstellung fehlenden Urheberhinweises auf 400,00 Euro pro Bild. Insgesamt wird ein Betrag von 3.600,00 Euro geltend gemacht. Zudem wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung verlangt. In der beigefügten Erklärung ist für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 Euro vorgesehen; außerdem sollen Anwaltskosten auf Basis eines Gegenstandswerts von 10.000,00 Euro in Höhe von netto 867,60 Euro erstattet werden.

Unsere Empfehlung: Keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Bros Company GmbH

Jedes Abmahnschreiben sollte einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden. Das gilt insbesondere und gerade auch dann, wenn tatsächlich eine Rechtsverletzung vorlag und die Abmahnung grundsätzlich berechtigt war.

Bei einer vorformulierten Unterlassungserklärung ist besondere Vorsicht geboten, da diese unnötige Verpflichtungen enthalten oder zu weit gefasst sein kann. Dies gilt insbesondere dann, wenn eine feste Vertragsstrafe für künftige Verstöße vorgesehen ist.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche oder ähnliche Abmahnung erhalten?

Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben. Wir beraten Sie umfassend zu allen relevanten Punkten der jeweiligen Abmahnung, wie Unterlassung, Unterlassungserklärung, Beseitigung, Auskunft, Schadensersatz und Kostenerstattung.

Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen oder uns unverbindlich eine E-Mail mit Ihrer Abmahnung zu übersenden. Gerne helfen wir Ihnen schnell und kompetent mit einer günstigen Erstberatung weiter oder vertreten Sie bundesweit außergerichtlich oder gerichtlich.

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