Top-Urteil

Werbeverbot für E-Mails gilt für alle sozialen Medien

29. September 2023
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Geschäftsmann verschickt E-Mail-Werbung

Die vorherige und ausdrückliche Einwilligung des Adressaten oder der Adressatin ist erforderlich, um eine Werbe-E-Mail zusenden zu dürfen. Das OLG Hamm konkretisierte noch einmal, dass damit nicht nur E-Mails gemeint sind. Unter den Begriff elektronische Post fallen neben E-Mails auch SMS und MMS sowie sämtliche Nachrichten über Social Media-Dienste wie Xing, Facebook, LinkedIn oder WhatsApp.

 

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