Inhalte mit dem Schlagwort „Verwechslungsgefahr“

19. Januar 2015

fluege.de gegen flüge.de

Flugzeug steht während eines Sonnenuntergangs am Flughafen.
Urteil des OLG Dresden vom 25.03.2014, Az.: 14 U 1364/13

Der Betreiber der Internetdomain "fluege.de" kann gegen den Betreiber der Domain "flüge.de" weder marken- noch wettbewerbsrechtliche Ansprüche geltend machen. Der Domainname "fluege.de" genießt keinen Schutz als Unternehmenskennzeichen, da er wegen seines rein beschreibenden Charakters nicht kennzeichenmäßig verwendet wird und es sowohl an der Unterscheidungskraft als auch an einer Verkehrsgeltung fehlt. Für letzteres reicht eine gewisse Bekanntheit gerade nicht aus. Auch besteht mangels Unterscheidungskraft kein wettbewerbsrechtlicher Nachahmungsschutz. Eine gezielte Behinderung ist ebenfalls nicht anzunehmen.

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07. Januar 2015

Die Schokolade „Baronette“ darf in Deutschland nicht vertrieben werden

Zwei Schokoladenstückchen, die schräg aufeienander liegen.
Urteil des OLG Köln vom 15.08.2014, Az.: 6 U 9/14

Wird die besondere Form und Anordnung einer Schokoladen-Tafel dreidimensional markenrechtlich geschützt, so kann in ihrer Nachahmung eine Markenrechtsverletzung gesehen werden. Die Schokoladen-Tafel „Baronette“ besteht ebenso wie die Schokoladen-Tafel „Schogetten“ aus 18 Einzelstücken, die in einer 3x6-Tafel angeordnet sind und in der Form der Einzelstücke nahezu identisch sind. Nicht nur diese Tatsache, sondern auch, dass der Verkehr durch die besondere Gestaltung die Schokoladen mit „Schogetten“ in Verbindung bringt, sprechen für eine Verwechslungsgefahr der beiden Produkte. Das Produkt „Baronette“ darf als unzulässige Nachahmung in Deutschland nicht mehr vertrieben werden.

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29. Dezember 2014

Keine Verwechslungsgefahr zwischen den Marken „Culinaria“ und „Villa Culinaria“

Urteil des OLG Köln vom 17.01.2014, Az.: 6 U 179/10

Zwischen den Zeichen „Culinaria“ und „Villa Culinaria“ besteht mangels hohen Grades an Zeichenähnlichkeit keine Verwechslungsgefahr, da für die angesprochenen Verkehrkreise erkennbar ist, dass es sich um unterschiedliche Zeichen handelt und zwischen dem Gastronomiebetrieb „Villa Culinaria“ und „Culinaria“ als Belieferer des Großhandels, trotz der hohen Warenähnlichkeit, keine wirtschaftliche oder organisatorische Verbindung hergestellt werden kann.

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27. November 2014

Katjes „TAPPSY“ vs. HARIBO „PANDAS“

Urteil des OLG Köln vom 26.07.2013, Az.: 6 U 28/13

Die Fruchtgummi-Herstellerin Katjes beanstandete die Verpackung des HARIBO-Produkts "PANDAS" als unangemessene ausnutzende Nachahmung ihrer "TAPPSY"-Süßwaren, welche ebenfalls Schaumzuckerprodukte in Gestalt von Pandabären darstellen. Dem "TAPPSY"-Beutel wurde zwar eine wettbewerbliche Eigenart zugesprochen, jedoch ist der Grad der Annäherung der "PANDAS"-Verpackung an den "TAPPSY"-Beutel als gering bewertet worden, so dass die Grenze zur unlauteren Nachahmung nicht überschritten würde und damit keine unlautere Rufausbeutung vorliegt.

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20. November 2014 Kommentar Top-Urteil

LG Köln – Bundesrepublik Deutschland hat Anspruch auf Freigabe der Domain bag.de

Web-Adresse "http://www.". Internetrecht/Domainrecht.
Kommentar zum Urteil des LG Köln vom 26.08.2014, Az.: 33 O 56/14

Das Namensrecht schützt den Träger eines bestimmten Namens, diesen Namen auch im Rahmen einer Internet-Domain verwenden zu können. Doch was gilt im Fall einer Abkürzung des geschützten Namens, insbesondere dann, wenn diese Abkürzung zugleich als generischer Begriff verstanden werden könnte? Das Landgericht Köln hatte nun einen solchen Fall im Zusammenhang mit der Domain bag.de zu entscheiden.

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17. Oktober 2014

Keine Unterscheidungskraft bei Wort-/Bildzeichen „der-Alltagshelfer“

Beschluss des BPatG vom 20.05.2014, Az.: 29 W (pat) 121/11

Das Wort-/Bildzeichen „der-Alltagshelfer“ kann nicht als Marke eingetragen werden, weil es dem Zeichen in seiner Gesamtheit an Unterscheidungskraft fehlt. Da die Wortelemente als rein beschreibend und die grafischen Elemente nicht charakteristisch hervortretend gestaltet sind, verstehen die angesprochenen Verkehrskreise das Zeichen nicht als betrieblichen Herkunftshinweis.

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13. Oktober 2014

Die App „wetter DE“ stellt keine Kennzeichenrechtsverletzung von wetter.de dar

Urteil des OLG Köln vom 05.09.2014, Az.: 6 U 205/13

Das Internetportal wetter.at darf die Smartphone App "wetter DE" weiter anbieten, da die Kennzeichenrechte von wetter.de durch die Bezeichnung der App nicht verletzt werden. Nur wenn einer App-Bezeichnung originäre Kennzeichnungskraft zukommt, ist Titelschutzrecht anwendbar. Hierfür ist ein Mindestmaß an Individualität erforderlich, was für den Begriff "Wetter" nicht gilt, da dieser nur rein beschreibende Wirkung entfaltet. Ebenso wenig individualisierend wirkt der Zusatz "de", da dieser vom Verkehrskreis als bloße Länderzuweisung wahrgenommen wird.

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19. September 2014 Top-Urteil

Langenscheidt siegt im Streit um Farbmarke „Gelb“

Aufgeschlagenes Langenscheidt Wörterbuch auf dem ein Kugelschreiber liegt. Darüber liegt eine Brille und links daneben befinden sich weitere aufeinander gestapelte Langenscheidt Wörterbüchern, wobei das oberste ebenfalls aufgeschlagen ist.
Pressemitteilung des BGH zum Urteil vom 18.09.2014, Az.: I ZR 228/12

Die gelbe Verpackung eines Anbieters von Sprachlernsoftware führt zu einer markenrechtlichen Verwechslungsgefahr und verletzt die Farbmarke "Gelb" von Langenscheidt. Die gelbe Farbe ist aufgrund langjähriger Verwendung kraft Verkehrsdurchsetzung eingetragen und wird vom Verkehr als eigenständiges Kennzeichen des Unternehmens aufgefasst.

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11. September 2014

Titel „Die schönsten Wanderwege der Wanderhure“ ist Kunst

Urteil des OLG Düsseldorf vom 05.08.2014, Az.: I-20 U 63/14

Der Buchtitel „Die schönsten Wanderwege der Wanderhure“ genießt aufgrund seiner satirisch-ironischen Formulierung Kunstfreiheit. Insbesondere ist keine Verwechslungsgefahr zu den Werken der sog. „Wanderhuren-Reihe“, die aus der Feder von Iny Lorentz stammen, zu sehen. Es ist zwar nicht abzustreiten, dass auf Grund des Bekanntheitsgrades dieser Reihe eine Ausnutzung der Unterscheidungskraft in Betracht kommt, jedoch ist diese nicht als rechtswidrig anzusehen. Das Buch soll gerade nicht als historischer Roman angesehen werden, sondern eine Kombination des heutigen Vergnügens an „schönen Wanderwegen“ mit einer mittelalterlichen „Wanderhure“ schaffen.

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05. September 2014 Top-Urteil

Bundesarbeitsgericht hat Anspruch auf Übertragung der Domain „bag.de“

Domain mit den Buchsataben "www". Domainrecht
Urteil des LG Köln vom 26.08.2014, Az.: 33 O 56/14

Der Verkehr sieht in der Verwendung eines unterscheidungskräftigen Zeichens als Domain im allgemeinen einen Hinweis auf den Namen des Betreibers einer Internetadresse. Für Abkürzungen, die aus dem vollständigen Namen abgeleitet werden, kann dieser Schutz ebenfalls gelten. Diesen namensrechtlichen Schutz kann das Bundesarbeitsgericht aufgrund der seit 1955 andauernden und bundesweiten Benutzung seines Kürzels "BAG" für sich beanspruchen. Aus diesem Grund wurde einem Domainhändler aufgegeben, die Domain "bag.de" freizugeben.

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