Urteile aus der Kategorie „Persönlichkeitsrecht“

06. April 2009

Ehrenrührige Behauptungen im Internet

Urteil des LG Hamburg vom 13.02.2009, Az.: 324 O 601/08

Bei ehrenrührigen Behauptungen tritt eine erweiterte Darlegungslast ein. Fehlt ein entsprechender konkreter Tatsachenvortrag ist von der Unwahrheit der Behauptung auszugehen. Dies gilt auch bezüglich pauschaler Aussagen. Die Verbreitung eines Verdachts ist nur zulässig, wenn es sich dabei um den Gegenstand eines berechtigten öffentlichen Interesses handelt.
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31. März 2009

Disko-Fotos

Urteil des AG Ingolstadt vom 03.02.2009, Az.: 10 C 2700/08

Auch die Veröffentlichung von Massenaufnahmen müssen von der Einwilligung der Abgebildeten gedeckt sein, wenn individuelle Gesichtszüge darauf erkennbar sind. Nur der Besuch einer Diskothek, in der Fotos gemacht werden, beinhaltet kein konkludentes Einverständnis.
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23. März 2009

Schutz der Meinungsfreiheit bei kritischen Äußerungen über Unternehmen

Urteil des BGH vom 03.02.2009, Az.: VI ZR 36/07 Für die Beurteilung der Frage, ob eine Äußerung als Tatsachenbehauptung oder Meinungsäußerung bzw. Werturteil einzustufen ist, bedarf es nach ständiger Rechtsprechung der Ermittlung des vollständigen Aussagegehalts. Insbesondere ist jede beanstandete Äußerung in dem Gesamtzusammenhang zu beurteilen, in dem sie gefallen ist. Sie darf nicht aus dem sie betreffenden Kontext herausgelöst einer rein isolierten Betrachtung zugeführt werden.
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19. März 2009

Zur Abgrenzung zwischen Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung

Urteile des OLG Frankfurt am Main vom 26.02.2009, Az.: 16 U 170/08, 16 U 152/08 Tatsachenbehauptungen liegen dann vor, wenn sich die Richtigkeit der Gesamtbehauptung durch eine Beweiserhebung klären läßt, es sich also um beweisbare Vorgänge handelt. Demgegenüber sind Meinungsäußerungen in ihrem wesentlichen Inhalt durch Elemente des Meinens und Dafürhaltens gekennzeichnet und einem objektiven Richtigkeitsbeweis nicht zugänglich.
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18. März 2009

Einwilligung zu einer Fernsehberichterstattung

Urteil des AG Kleve vom 21.01.2009, Az.: 2 O 229/07

Bildnisse einer Person dürfen grundsätzlich nur mit deren Einwilligung öffentlich verbreitet werden. Die Annahme einer stillschweigenden Einwilligung wegen Duldung der Aufnahmen kann nur unter engen Voraussetzungen angenommen werden und jedenfalls dann nicht, wenn der Betroffene im Umgang mit Medien unerfahren ist.
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17. März 2009

Archivierung eines Artikels bei bereits abgegebener Unterlassungserklärung

Beschluss des OVG NRW vom 17.02.2009, Az.: 13 A 2852/08 Allein durch die Bereithaltung eines Artikels mit zu unterlassenen Äußerungen in einem Archiv wird keine Wiederholungsgefahr begründet. Weil sich der Äußerungsgehalt lediglich in einem Hinweis auf eine in der Vergangenheit erfolgte Berichterstattung erschöpft, besteht auch nicht die Gefahr des "ewigen Prangers im Internet"...
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17. März 2009

Keine Hochzeitfotos von Günther Jauchs Frau

Urteil des OLG Köln vom 10.03.2009, Az.: 15 U 163/08 Die Veröffentlichung eines Fotos von Günther Jauchs Hochzeit durch eine Zeitschrift im Sommer 2006 war eine schwere und hartnäckige Verletzung der Privatsphäre zur Verfolgung kommerzieller Zwecke. Nach Abwägung des Persönlichkeitsrechts und der Pressefreiheit, bestätigten die Kölner Oberlandesrichter das Urteil des Landgericht (LG Köln, Az.: 28 O 148/08) und sprachen Jauch 15.000 € Geldentschädigung zu. Da im Hinblick auf die sonstigen Hochzeitsbilder das streitgegenständliche Bild in "örtlicher Abgeschiedenheit" in einem sehr privaten Moment aufgenommen wurde, genießt vorliegend das Persönlichkeitsrecht Vorrang.
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16. März 2009

Gegendarstellungen bei Tatsachenbehauptungen

Urteil des OLG Karlsruhe vom 13.02.2009, Az.: 14 U 156/08 Eine Gegendarstellung braucht sich nicht darauf zu beschränken, die in der Erstmitteilung enthaltene Tatsachenbehauptung als falsch zu bezeichnen und ihr eine andere Tatsachenbehauptung gegenüberzustellen. Vielmehr ist ein erklärender Zusatz zulässig, soweit dieser zum Verständnis der Erwiderung notwendig ist...
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29. Juni 2006

Streitwert bei Untersagung von Werbe-E-Mails

Urteil des OLG Koblenz vom 29.09.2006, Az.: 14 W 590/06 Der Gegenstandswert einer einstweiligen Verfügung, mit der einem Finanzmakler die weitere Versendung von Werbe-E-Mails an eine Anwaltskanzlei untersagt wird, kann 10000 Euro betragen.
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