Urteile aus der Kategorie „Persönlichkeitsrecht“

18. August 2009

Domainverpächter von Focus Online haftet nicht

Urteil des BGH vom 30.06.2009, Az.: VI ZR 210/08

Ein Beitrag des Nachrichtenmagazins Focus Online verletzte den Kläger in seinem Persönlichkeitsrecht. Der Verpächter der Domain focus.de haftet weder als Täter noch als Störer für Inhalte des Pächters der gegenständlichen Domain, soweit es die Grenzen der zumutbaren Prüfungspflichten übersteigt. Nach eingegangenen Hinweisen müsse der Domaininhaber jedoch die Beiträge unterbinden und Vorsorge treffen, dass es zu keinen weiteren Rechtsverletzungen kommen kann.
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14. August 2009

Nach Einstellung des Strafverfahrens ohne bleibende Verdachtsmomente Anspruch auf Löschung der Akten

Beschluss des VG Aachen vom 15.06.2009, Az.: 6 K 1979/08

Die Polizei kann gemäß § 481 Sätze 1 und 2 StPO im Rahmen der Verfolgung von Straftaten gewonnene personenbezogene Daten zum Zwecke der Gefahrenabwehr speichern, verändern und nutzen, wenn gegen diese Person ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet worden ist. Für den Fall, dass der Verdacht der Straftat gegen die Person entfallen ist, müssen die gespeicherten Daten gelöscht und die suchfähig angelegten Akten vernichten werden. Die gesetzlichen Löschungsbestimmungen greifen allerdings selbst bei einem Freispruch nicht, wenn ein Restverdacht verbleibt.
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14. August 2009

Das Recht am eigenen Bild

Beschluss des KG Berlin vom 10.07.2009, Az.: 9 W 119/08

Zur Störerhaftung des Betreibers einer zu gewerblichen Zwecken für den Austausch von Fotodateien eingerichteten Internet-Plattform wegen der Verletzung des Rechts am eigenen Bild. Des Weiteren Ausführungen zur Kostenerstattung für eine nicht wettbewerbsrechtliche Abmahnung.
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11. August 2009

Nur noch unvermummt auf Demonstrationen

Urteil des KG Berlin vom 07.10.2008, Az.: 1 Ss 486/07

Die Vermummung ist objektiv geeignet, aufgrund der Unkenntlichmachung die Identitätsfeststellung zu verhindern. Das Vermummungsverbot auf Demonstrationen dient dem Sicherheitsbedürfnis der Allgemeinheit. Dies hat Vorrang vor dem Recht am eigenen Bild. Teilnehmer an Demonstrationen müssen dulden, identifiziert und bildlich festgehalten zu werden. Um von Gegemdemontranten nicht erkannt zu werden, sollte man sich nicht vermummen, sondern ihnen den Rücken zukehren oder sich die Hände vor das Gesicht halten.
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10. August 2009

Der Lebenslauf als Zitat

Urteil des LG Hamburg vom 13.03.2009, Az.: 308 O 645/08

Wird ein fremder Lebenslauf ohne optische Abgrenzung völlig in die eigene Webseite integriert, kann eine eigentlich urheberrechtlich zustimmungsbedürftige Nutzung durch das Zitatrecht gedeckt sein. Im vorliegenden Fall setzt sich die Webseite durchgehend mit dem Lebenslauf inhaltlich auseinander. Bei einer kritischen Bewertung einer Selbstdarstellung erscheint die Wiedergabe des gesamten Lebenslaufs, der in dieser Form selbst der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird, durchaus angemessen. Zudem stellen die Ausführungen ein selbständiges Sprachwerk mit eigener Gedankenführung dar, in denen das Zitieren erfolgt.
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31. Juli 2009

Der Kuss auf dem Strandtuch

Urteil des LG Hamburg vom 10.07.2009, Az.: 324 O 840/07:

Die berühmte Talkshow- und Nachrichtenmoderatorin S.C. verlangte die Zahlung einer Geldentschädigung für einen Presseartikel. Die heimliche Fotoherstellung unter Zuhilfenahme eines Teleobjektivs verletzt Prominente in örtlicher Abgeschiedenheit in ihren Persönlichkeitsrechten. Davon erfasst sind Orte in der freien, abgeschiedenen Natur, die von der breiten Öffentlichkeit deutlich abgeschieden sind. Die Veröffentlichung der Aufnahmen bedarf dann einer hier nicht vorliegenden ausdrücklichen Einwilligung, § 23 KUG.
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28. Juli 2009

Keine verdächtigen Äußerungen über das Privatleben

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 03.06.2009, Az.: 7 U 10/08

Werden Tatsachenbehauptungen einer anderen Zeitschrift verbreitet, so ist dies keine offene Fragestellung, die im Artikel weiter konkretisiert wird. Berichte über Gegenstände, die die Privatsphäre verletzen, sind auch dann rechtswidrig, wenn dies nur in einem Verdacht geäußert wird. Die Öffnung des Privatlebens in gewissem Maße durch Äußerungen, die die Intimsphäre nicht berühren, mag das allgemeine Interesse an der Person fördern, berechtigt aber nicht zum Bericht über jede etwaige Gefühlsregung.
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27. Juli 2009

Gerichtsberichterstattung mit Namen

Beschluss des KG Berlin vom 25.05.2009, Az.: 9 W 91/09

Gerichtsberichterstattungen kommt eine gemeinschaftswichtige Bedeutung zu, so dass über alle Gerichtsverfahren berichtet werden darf, solange die Persönlichkeitsrechte der Beteiligten geachtet werden. Anwälte stehen neben Richtern aufgrund der ihnen obligenden Aufgaben im Blickfeld der Öffentlichkeit, wenn sie an einer öffentlichen Gerichtsverhandlung teilnehmen. Deshalb liegt keine Persönlichkeitsverletzung in der Namensnennung in den Berichten über die Verhandlung, die zum Teil im Internet abgerufen werden können.
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23. Juli 2009

Es darf zum Gegenschlag ausgeholt werden

Urteil des LG Hamburg vom 09.12.2008, Az.: 325 O 122/08

Ist eine Äußerung im Rahmen der Meinungsfreiheit gerechtfertigt, scheidet eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrecht aus. Greift man auf eine die öffentliche Meinungsbildung  beeinflussende Weise an, so kann der Angegriffene in einer Weise antworten, die geeignet ist, eine gleichwertige Wirkung zu entfalten. Ein solcher Angriff liegt vor, wenn auf Internetseiten eine eigene Seite allein dazu dient über den Angegriffenen zu berichten. Die Form der Beantwortung muss allein nur dem Zweck unterliegen, in gleicher Weise geeigent zu sein.
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