EDÖB für mehr Privatsphäre im (Google) Online-Dienst Street View

19. November 2009
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Eigener Leitsatz:

Mangels Reaktion seitens Google auf die Forderung des EDÖB (Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter) nach Maßnahmen zum besseren Schutz der Privatsphäre im Online-Dienst Street View, klagte dieser jetzt vor dem Bundesverwaltungsgericht.

Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht

Medienmitteilung vom 13.11.2009

 

Street View: EDÖB zieht Google vor Bundesverwaltungsgericht

Bern, 13.11.2009 – Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte Hanspeter Thür forderte in seiner Empfehlung vom 11. September 2009 von Google verschiedene Massnahmen zum besseren Schutz der Privatsphäre im Online-Dienst Street View. Google hat die Umsetzung dieser Massnahmen mehrheitlich abgelehnt. Deshalb klagt der EDÖB jetzt vor Bundesverwaltungsgericht.

Im seit Mitte August 2009 online geschalteten Dienst Street View sind zahlreiche Gesichter und Autonummern aus Sicht des Datenschutzes nicht genügend unkenntlich gemacht oder werden Betroffene in sensibler Umgebung, z. B. vor Spitälern, Gefängnissen oder Schulen, gezeigt. Aus diesem Grund erliess der EDÖB am 11. September 2009 eine Empfehlung, mit der er Google aufforderte, dem Schutz der Personendaten und der Privatsphäre besser Rechnung zu tragen. Google hat mit Antwortschreiben vom 14. Oktober 2009 die Forderungen in weiten Teilen abgelehnt.

Bereits die Vorinformation von Google an die Adresse des EDÖB war unvollständig: So kündigte Google bspw. an, hauptsächlich Stadtzentren zu fotografieren, stellte in der Folge jedoch viele Städte flächendeckend ins Internet. In Aussenquartieren, wo die Bevölkerungsdichte auf den Strassen rapid abnimmt, ist das einfache Blurring von Gesichtern aber nicht mehr ausreichend. Dies gilt insbesondere angesichts der Zoomfunktion, die es dem Street-View-Benutzer erlaubt, Personen auf dem Bildschirm herauszuisolieren und zu vergrössern.

Auch die Höhe der Kamera auf den Google-Autos, bereits bemängelt in der Empfehlung, ist inadäquat. Dank der Einblicke, die sie über Zäune, Hecken und Mauern gewährt, kann man in Street View mehr sehen als ein gewöhnlicher Passant von der Strasse aus. Damit ist die Privatsphäre in umfriedeten Orten (Gärten, Höfe) nicht mehr gewährleistet.

Aus diesen Gründen hat der EDÖB beschlossen, sein Anliegen weiter zu ziehen und vor Bundesverwaltungsgericht zu klagen. Die Klageschrift finden Sie hier in voller Länge:

http://www.edoeb.admin.ch/aktuell/index.html?lang=de&download=M3wBPgDB/8ull6Du36WenojQ1NTTjaXZnqWfVpzLhmfhnapmmc7Zi6rZnqCkkIN1gXeAbKbXrZ6lhuDZz8mMps2gpKfo

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