Urteile aus der Kategorie „Persönlichkeitsrecht“

13. Oktober 2009

Der Spion aus der Luft: Zum Recht am eigenen Bild

Pressemitteilung Nr. 44/09 des AG München zum Urteil vom 19.08.2009, Az.: 161 C 3130/09

Grundsätzlich schützt das Recht am eigenen Bild jeden Einzelnen vor der unbefugten Verbreitung des eigenen Bildnisses, dazu zählen auch Luftaufnahmen des eigenen Grundstücks. Ist die Aufnahme jedoch nicht einer bestimmten Adresse zuzuordnen und zudem der Einzelne als Person nicht zu identifizieren, wird das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen nicht verletzt.
Weiterlesen
12. Oktober 2009

Kein genereller Anspruch Minderjähriger auf Unterlassung von Bildveröffentlichungen

Pressemitteilung des BGH vom 6.10.2009, Az.: VI ZR 314/08; VI ZR 315/08

Die Pressefreiheit ist grundsätzlich auch bei Kindern von Prominenten zu berücksichtigen. Auch hier bedarf es einer Abwägung zwischen deren Persönlichkeitsrecht und der Pressefreiheit, wobei Minderjährige stärker geschützt werden sollen als Erwachsene. Der BGH stellte aber klar, dass Kinder keinen generellen Anspruch auf Unterlassung bezüglich der Veröffentlichung von Fotos bis zu deren Volljährigkeit haben.
Weiterlesen
08. Oktober 2009

Versicherungsunternehmen muss negative Kritik an Produkt dulden

Urteil des LG Berlin vom 10.09.2009, Az.: 27 O 778/09 Der Herausgeber einer Broschüre, die für Verbraucher unterschiedliche Geldanlagen bewertet, wurde von einem Versicherungsunternehmen auf Unterlassung verklagt, weil in der Broschüre Geldanlagen, welche auch der Kläger anbietet, als ungeeignet für die Altersvorsorge eingestuft wurden. Im Widerspruchsverfahren wurde die einstweilige Verfügung gegen den Broschürenherausgeber mit der Begründung aufgehoben, dass sich die Wertungen über die Geldanlagen nicht gegen ein bestimmtes gewerbliches Unternehmen richteten, sondern eher im Rahmen eines allgemeinen Systemsvergleichs aufgestellt wurden.
Weiterlesen
30. September 2009

Keine Berichte über den Übermut eines Promi-Teenies

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 01.09.2009, Az. 7 U 32/09

Im vorliegenden Fall führt die Abwägung zwischen Berichterstattungsfreiheit und allgemeinem Persönlichkeitsrecht zu einem Vorrang des Anonymitätsschutzes der Person. Berichtet worden ist über einen Heranwachsenden, der durch Gesang und Schauspielerei gewisse Prominenz erlangt hat. Er wird durch die Berichterstattung in den Verdacht der Begehung einer Straftat gebracht, obwohl er sich nur übermütig verhalten hat. Trotz des Images, sich nicht um Konventionen zu scheren, schädigen solche Berichte den Ruf und müssen auch in Anbetracht der Gesamtumstände nicht hingenommen werden.
Weiterlesen
23. September 2009

Meinungsfreiheit bei kritischen Äußerungen über ein Unternehmen und dessen Vorstandsvorsitzenden

Pressemitteilung des BGH vom 22.09.2009, Az.: VI ZR 19/08

Das Recht auf freie Meinungsäußerung kann dem Persönlichkeitsschutz des Betroffenen auch dann vorgehen, wenn die kritischen Äußerungen im Rahmen eines Fernsehinterviews getätigt werden. Im vorliegenden Fall ging es um den Aktionär eines Großunternehmens, der im Zusammenhang mit dem Rücktritt des Vorstandsvorsitzenden diesen einer unsauberen Arbeitsweise bezichtigt und gemutmaßt hatte, dass er zu diesem Schritt gedrängt worden sei.

Weiterlesen
18. September 2009

Keine namentliche Veröffentlichung eines „Falschgutachtens“

Urteil des LG Hamburg vom 05.08.2009, Az.: 325 O 9/09

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht wird verletzt, wenn über einen Gutachter auf einer Internetseite so berichtet wird, dass sich der Eindruck aufdrängt, er erstelle falsche Gutachten bzw. sei unseriös. Das im privaten Auftrag erstellte Gutachten ist vom Gutachter selbst nicht in die Öffentlichkeit gegeben worden. Es ist ein geschütztes Interesse Aufklärungsarbeit zu leisten. Jedoch steht es gegen den Anspruch auf Anonymität zurück, wenn das Gutachten vor 7 Jahre geschrieben wurde und es ein Einzelfall ist.
Weiterlesen
18. September 2009

Keine anprangernde Veröffentlichung von Urteilen

Urteil des LG Hamburg vom 31.07.2009, Az.: 325 O 85/09

Die Veröffentlichung eines Urteils verletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht des dortigen Klägers, wenn sie hauptsächlich zur Anprangerung als Unterlegenem erfolgt. Die Störerhaftung für von Kunden eingestellte Seiteninhalte eines Host-Providers ist nicht grenzenlos. Erfährt der Provider jedoch von der beanstandeten Veröffentlichung, muss er auf die Löschung hinwirken. Zudem ist es ihm technisch leicht möglich, durch eine Firewall oder einen Proxyserver ohne größeren Aufwand den Abruf bestimmter Seiten zu verhindern.
Weiterlesen
16. September 2009

Aufnahme und Ausstrahlung heimlich erfolgter Filmaufnahmen unzulässig

Urteil des LG Düsseldorf vom 02.09.2009, Az.: 12 O 273/09

Die Herstellung eines Bildnisses ohne Einwilligung des Abgebildeten kann einen unzulässigen Eingriff in dessen nach § 823 Abs. 1 BGB geschütztes allgemeines Persönlichkeitsrecht darstellen. Heimliche erfolgte Bild- oder Tonaufnahmen in einer Arztpraxis sind jedoch gerade im Hinblick auf das bestehende und schutzwürdige Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient als generell für unzulässig zu erachten.
Weiterlesen
03. September 2009

Keine anprangernde Veröffentlichung eines Urteils

Beschluss des Hanseatischen OLG Hamburg vom 09.07.2009, Az.: 7 W 56/07

Bei der Verbreitung eines bestimmten Urteils treffen hier zwei widerstreitende Positionen aufeinander, das Recht auf freie Meinungsäußerung des Antragsgegners und das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Antragstellers. Die Auseinandersetzung mit verschiedenen Äußerungen des Antragsgegners zum Umgang des Antragstellers mit Kritik stellt keine für die Öffentlichkeit erhebliche Information dar. Die Veröffentlichung dient allein der Anprangerung des Antragstellers.
Weiterlesen
03. September 2009

Erkennbarkeit trotz schwarzem Balken

Urteil des LG Frankfurt am Main vom 25.06.2009, Az.: 2-03 O 179/09 Wird lediglich ein schwarzer Balken über den Augen des Abgelichteten zur Zensierung des Fotos eingesetzt, kann es für Dritte trotzdem erkennbar sein, um welche Person es sich auf dem Foto handelt. Der Betroffene kann in diesem Fall auch dann Unterlassung der bildlichen Darstellung verlangen, wenn er seine Einwillung zur Veröffentlichung des Fotos nur auf einer bestimmten Domain gegeben hat.
Weiterlesen
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a