Urteile aus der Kategorie „Persönlichkeitsrecht“

31. Juli 2009

Der Kuss auf dem Strandtuch

Urteil des LG Hamburg vom 10.07.2009, Az.: 324 O 840/07:

Die berühmte Talkshow- und Nachrichtenmoderatorin S.C. verlangte die Zahlung einer Geldentschädigung für einen Presseartikel. Die heimliche Fotoherstellung unter Zuhilfenahme eines Teleobjektivs verletzt Prominente in örtlicher Abgeschiedenheit in ihren Persönlichkeitsrechten. Davon erfasst sind Orte in der freien, abgeschiedenen Natur, die von der breiten Öffentlichkeit deutlich abgeschieden sind. Die Veröffentlichung der Aufnahmen bedarf dann einer hier nicht vorliegenden ausdrücklichen Einwilligung, § 23 KUG.
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28. Juli 2009

Keine verdächtigen Äußerungen über das Privatleben

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 03.06.2009, Az.: 7 U 10/08

Werden Tatsachenbehauptungen einer anderen Zeitschrift verbreitet, so ist dies keine offene Fragestellung, die im Artikel weiter konkretisiert wird. Berichte über Gegenstände, die die Privatsphäre verletzen, sind auch dann rechtswidrig, wenn dies nur in einem Verdacht geäußert wird. Die Öffnung des Privatlebens in gewissem Maße durch Äußerungen, die die Intimsphäre nicht berühren, mag das allgemeine Interesse an der Person fördern, berechtigt aber nicht zum Bericht über jede etwaige Gefühlsregung.
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27. Juli 2009

Gerichtsberichterstattung mit Namen

Beschluss des KG Berlin vom 25.05.2009, Az.: 9 W 91/09

Gerichtsberichterstattungen kommt eine gemeinschaftswichtige Bedeutung zu, so dass über alle Gerichtsverfahren berichtet werden darf, solange die Persönlichkeitsrechte der Beteiligten geachtet werden. Anwälte stehen neben Richtern aufgrund der ihnen obligenden Aufgaben im Blickfeld der Öffentlichkeit, wenn sie an einer öffentlichen Gerichtsverhandlung teilnehmen. Deshalb liegt keine Persönlichkeitsverletzung in der Namensnennung in den Berichten über die Verhandlung, die zum Teil im Internet abgerufen werden können.
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23. Juli 2009

Es darf zum Gegenschlag ausgeholt werden

Urteil des LG Hamburg vom 09.12.2008, Az.: 325 O 122/08

Ist eine Äußerung im Rahmen der Meinungsfreiheit gerechtfertigt, scheidet eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrecht aus. Greift man auf eine die öffentliche Meinungsbildung  beeinflussende Weise an, so kann der Angegriffene in einer Weise antworten, die geeignet ist, eine gleichwertige Wirkung zu entfalten. Ein solcher Angriff liegt vor, wenn auf Internetseiten eine eigene Seite allein dazu dient über den Angegriffenen zu berichten. Die Form der Beantwortung muss allein nur dem Zweck unterliegen, in gleicher Weise geeigent zu sein.
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21. Juli 2009

Online-Schuldenhandel

Urteil des LG Köln vom 24.06.2009, Az.: 28 O 116/09

Grundsätzlich ist das Veröffentlichen von titulierten Forderungen im Internet zum Handeln auf einer Webseite erlaubt. Das ergibt sich daraus, dass grundsätzlich titulierte Forderungen gehandelt werden dürfen und das Internet in erlaubter Weise dazu benutzt werden darf. Anderes gilt nur, wenn individualisierte Merkmale der Schuldner aufgeführt werden. Dann läge nämlich ein nicht zu duldender Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Schuldner vor.
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15. Juli 2009

Mitteilung über Einleitung des Ermittlungsverfahrens gegen Mitglied einer deutschen Girlband zulässig

Beschluss des KG Berlin vom 18.06.2009, Az.: 9 w 123/09

Bei dem Vorfall, dass gegen ein Mitglied der erfolgreichsten deutschen Girlband der Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung erhoben wird, ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und sogar Haftbefehl erlassen wird, handelt es sich um einen Vorgang von gravierendem Gewicht, dessen Mitteilung durch ein Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit gerechtfertigt sein kann. ...
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06. Juli 2009

Internetberichterstattung über Verfahren kein Verstoß gegen Äußerungsverbot

Beschluss des OLG Köln vom 19.06.2009, Az. 15 W 32/09

Listet ein Schuldner einer Unterlassungsverfügung auf seiner Webseite entsprechende Gerichtsverfahren unter Angabe von Aktenzeichen, Datum und Beendigung des Verfahrens und der zentralen Begriffe, deren Verwendung er zu unterlassen hat, auf, so liegt kein Verstoß gegen das Äußerungsverbot und damit gegen die Verfügung vor.

Bei einer sachlichen und verkürzten Berichterstattung über solche Prozesse überwiegt das Recht auf freie Meinungsäußerung potentielle Persönlichkeitsrechte anderer. Darin liegt keine wiederholende Auffrischung verbotener Äußerungen.

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02. Juli 2009

Hochschulbibliothek darf weiterhin mit Kameras überwacht werden

Urteil des OVG NRW vom 08.05.2009, Az.: 16 A 3375/07

Die Westfälische Wilhelms-Universität Münster darf die Bibliothek des Kommunalwissenschaftlichen Instituts weiterhin mit Videokameras überwachen. Die Videobilder dürfen allerdings nicht generell gespeichert werden. Dies hat der 16. Senat des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen in einem aktuellem Urteil entschieden und damit die gleichlautende erstinstanzliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts Münster bestätigt.

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01. Juli 2009

Der „durchgeknallte Staatsanwalt“ – Beleidigung oder zulässig im Rahmen der Meinungsfreiheit

Beschluss des BVerfG vom 12.05.2009, Az.: 1 BvR 2272/04

Wird von dem Grundrecht der Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) nicht zum Zwecke privater Auseinandersetzung Gebrauch gemacht, sondern will der Äußernde in erster Linie zur Bildung der öffentlichen Meinung beitragen, dann sind Auswirkungen seiner Äußerungen auf den Rechtskreis Dritter zwar unvermeidliche Folge, nicht aber eigentliches Ziel der Äußerung. In der öffentlichen Auseinandersetzung, insbesondere im politischen Meinungskampf, muss daher auch Kritik hingenommen werden, die in überspitzter und polemischer Form geäußert wird, weil andernfalls die Gefahr einer Lähmung oder Verengung des Meinungsbildungsprozesses drohte.

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