Urteile aus der Kategorie „Persönlichkeitsrecht“
Zum Schutze der Kinder
Grenzen der Störerhaftung von Suchmaschinenbetreibern
Beschluss des Hanseatischen OLG Hamburg vom 13.11.2009, Az.: 7 W 125/09
Suchmaschinenbetreiber haften dann als Störer für Persönlichkeitsrechtsverletzungen, wenn sie ihre Prüfpflichten verletzen. Diese werden ab Kenntnis ausgelöst, weshalb keine Pflicht besteht, ohne Anlass alle Suchergebnisse auf rechtswidrige Inhalte zu untersuchen. Dies würde das Begrenzungskriterium der Zumutbarkeit überschreiten. Der Betreiber kann nicht verpflichtet werden, den Namen ganz aus dem Suchangebot zu entfernen, es kann nur ein Unterlassungsanspruch bezüglich des Nachweises rechtswidriger Fundstellen bestehen.
Beiträge über Walter-Sedlmayr-Mord dürfen weiterhin in Online-Archiv stehen
Pressemitteilung Nr. 255/2009 des BGH vom 15.12.2009, Az.: VI ZR 227/08, VI ZR 228/08
Die wegen Mordes an dem Schauspieler Walter Sedlmayr verurteilten Täter können laut BGH einem Radiosender nicht verbieten, auf seiner Internetseite alte Rundfunkbeiträge, in denen die Namen der Verurteilten in Verbindung mit dem 1990 begangenen Mord an dem Schauspieler genannt werden, öffentlich abrufbar zu machen. Das Persönlichkeitsrecht der Kläger sei nicht in erheblicher Weise beeinträchtigt, so der BGH. Mit dieser Entscheidung hob der BGH die Urteile des Hanseatischen OLG Hamburg auf, welche die Unterlassungsforderung als rechtsmäßig erachteten.Nicht genau definierter Adressat – Wer beleidigt hier wen?
Urteil des VG Köln vom 29.10.2009, Az.: 20 K 7757/08
Der Umstand, dass eine Beleidigung keiner bestimmten Person oder Personengruppe zuzuordnen ist, begründet keinen Unterlassungsanspruch des oder der eventuell Angegriffenen. Vorliegend wurde in einem Bericht der Ausdruck "Schramma-SA" geäußert. Die Kölner Richter urteilten, dass, da sich nicht eindeutig feststellen ließe an wen die Beleidigung gerichtet war, keine Persönlichkeitsverletzung im zu Grunde liegenden Fall vorliegt.Das „unsaubere Geschäft“ – Zur Meinungsfreiheit bei kritischen Äußerungen
Urteil des BGH vom 22.09.2009, Az.: VI ZR 19/08
Im September verkündete der VI. Zivilsenat des BGH ein Urteil zum Schutz der Meinungsfreiheit bei kritischen Äußerungen im Rahmen eines Fernsehinterviews. Vorliegend ging es um den Aktionär eines Großunternehmens, der im Zusammenhang mit dem Rücktritt des Vorstandsvorsitzenden diesen einer "unsauberen Arbeitsweise" bezichtigt und gemutmaßt hatte, dass er zu diesem Schritt gedrängt worden sei. Wir veröffentlichten diesbezüglich bereits die Pressemitteilung Nr. 191/2009. Nun liegt uns auch das Urteil im Volltext vor.Keine Geldentschädigung für „Esra“
Kunstfreiheit vs. postmortaler Schutz des Persönlichkeitsrechts
Wahrheit vor Persönlichkeit
Pressemitteilung Nr. 235/2009 des BGH zum Urteil VI ZR 226/08 vom 17.11.2009
Ein tangiertes Persönlichkeitsrecht ist nicht ausreichend für den Erlass einer Unterlassungserklärung, wenn Rechte des Beklagten überwiegen.Im vorliegenden Fall wurde in einem Interview behauptet, dass ein Interview im Focus nicht so geführt wurde, wie es veröffentlicht wurde. Das Persönlichkeitsrecht des Redakteurs, der das besagte Interview nicht selbst geführt hat, jedoch als Autor auftrat, steht der Presse- und Meinungsfreiheit hier nicht entgegen.
EDÖB für mehr Privatsphäre im (Google) Online-Dienst Street View
Klage vor BVerwG, Medienmitteilung vom 13.11.2009
Mangels Reaktion seitens Google auf die Forderung des EDÖB (Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter) nach Maßnahmen zum besseren Schutz der Privatsphäre im Online-Dienst Street View, klagte dieser jetzt vor dem Bundesverwaltungsgericht.
