Urteile aus der Kategorie „Persönlichkeitsrecht“
Bundesweites Stadionverbot
Urteil des BGH vom 30.10.2009, Az.: V ZR 253/08
a) Hat der Kläger die Aufhebung oder Beschränkung eines gegen ihn verhängten Stadionverbots beantragt, ist unter dem Gesichtspunkt des effektiven Rechtsschutzes der Übergang von der Leistungsklage zu der auf die Feststellung der Rechtswidrigkeit des Verbots gerichteten Klage zulässig, wenn es im Laufe des Rechtsstreits infolge Zeitablaufs erloschen ist und Umstände vorliegen, die auch nach dem Ablauf des Verbots geeignet sind, die Ehre des Klägers zu beeinträchtigen.b) Der Ausspruch eines bundesweiten Stadionverbots ist von dem Hausrecht des Veranstalters gedeckt, wenn ein sachlicher Grund besteht; ein sachlicher Grund besteht dann, wenn aufgrund von objektiven Tatsachen, nicht aufgrund subjektiver Befürchtungen, die Gefahr besteht, dass künftige Störungen durch die betreffenden Personen zu besorgen sind.
Rufschädigendes Informationsschreiben
Schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Falschzitat
Urteil des OLG Köln vom 28.07.2009, Az.: 15 U 37/09
Das "Hamburger Abendblatt" veröffentlichte in einem Artikel die Zeilen „(…) in diesem Zusammenhang machte die Autorin einen Schlenker zum Dritten Reich. Da sei vieles sehr schlecht gewesen, zum Beispiel Adolf Hitler, aber einiges auch sehr gut. Zum Beispiel die Wertschätzung der Mutter“. Hiergegen wandte sich die Klägerin, da dies keine wortgetreue Wiedergabe ihrer Äußerungen sei und sie aufgrund des Kontextes in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletze. Zwar lässt sich nicht allein durch die Veröffentlichung einer bloßen Interpretation mehrdeutiger Aussagen, und den fehlenden Hinweis hierauf, auf eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts schließen. Hier ist das Falschzitat aufgrund des Kontextes aber geeignet, die Klägerin in ihrer sozialen Wertgeltung zu beeinträchtigen. Der Klägerin steht daher ein Unterlassungsanspruch, eine Geldentschädigung und eine Richtigstellung zu.Fotonutzung nur für das Interview
Doping-Verstoß: Öffentliches Interesse überwiegt Persönlichkeitsrecht
„Fliegender Gerichtsstand“ bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet
Urteil des LG Köln vom 26.08.2009, Az.: 28 O 478/08
Bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet ergibt sich eine internationale Zuständigkeit eines deutschen Gerichts nicht schon allein aus der Tatsache, dass der Betroffene seinen Wohnsitz im Inland hat und die Website in Deutschland abrufbar ist. Vielmehr muss die Internetseite bestimmungsgemäß und nicht nur zufällig darauf abzielen ihren Inhalt auch in Deutschland zu verbreiten. Eine Internetseite, die ausschließlich in russischer Sprache abgefasst und in kyrillischer Schrift gestaltet ist, erfüllt die Voraussetzungen für eine deutsche Gerichtsbarkeit nicht.Kein Entgelt für ein Promi-Foto
Unterlassungsanspruch für Adeligen
Medienfreiheit verdrängt allgemeines Persönlichkeitsrecht von Sedlmayr-Mörder
Pressemitteilung Nr. 30/2010 vom 09.02.2010 zum Urteil des BGH, Az.: VI ZR 243/08 und VI ZR 244/08
Das Internetportal Spiegel Online durfte ein Dossier, in dem alte Berichterstattungen über eine schwere Straftat zusammengefasst sind, zum kostenpflichtigen Abruf bereithalten. Die wegen Mordes verurteilten Kläger hatten hiergegen geklagt, da sie aufgrund von Namensnennung und Ablichtungen in den gespeicherten Meldungen identifizierbar sind. Diese Eingriffe in deren allgemeines Persönlichkeitsrecht ist aber gerechtfertigt, so der BGH. Das Schutzinteresse der Kläger muss hinter dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit zurücktreten. Die Bilder, als Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte, durften somit auch ohne Einwilligung der Kläger zum Abruf im Internet bereitgehalten werden.
