Urteile aus der Kategorie „Persönlichkeitsrecht“
Ungenaues Zitieren verletzt Persönlichkeitsrecht einer juristischen Person
Auch eine juristische Person kann durch ein ungenaues Zitat in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt werden. Wird eine Äußerung aus einem Gerichtsverfahren in einer Zeitschrift ungenau widergegeben und durch die Teilwahrheiten ein verzerrtes Bild vermittelt, stehen dem Unternehmen Unterlassungsansprüche zu.
Zeugenaussage eines Kindes
Ex-Vereinsmitglied äußert sich unzulässig in Internet-Forum
US-Videoportal-Betreiber haftet für postmortale Persönlichkeitsrechtsverletzungen
Ein US-Videoportalbetreiber, der ein deutschsprachiges Video vorhält, obwohl dies bereits im vom Betreiber für die Nutzer des Portals vorgesehenen Rüge-Weg als unangemessen gerügt wurde, verletzt die ihm obliegenden Prüfpflichten, wenn er einen entsprechenden Rügehinweis nicht ernst nimmt obwohl die schwere Rechtsverletzung des beanstandeten Videos -hier die Verletzung des postmortalen Persönlichkeitsrechts- offenkundig ist. Auch wenn das Videoportal lediglich in englischer Sprache vorgehalten wird, so ergibt sich eine Zuständigkeit der deutschen Gerichtsbarkeit. Entscheidend sei, dass die Möglichkeit besteht, deutschsprachige Videos über das Portal einzustellen und aufzurufen. Weiter kommt es nicht darauf an, welchen Ort der Betreiber erreichen will, sondern es genügt, wenn dieser mit der Verbreitung an diesem Ort rechnen musste.
Erfolglose Kündigung eines presserechtlichen Unterlassungsvertrages
Risikofreies Fotografieren – vom allgemeinen Persönlichkeitsrecht der Schlösser und Gärten
Dem Eigentümer von weltweit bekannten Schlössern und Gartenanlagen steht gegen den Betreiber einer Internetplattform, auf welcher Fotografen die Möglichkeit haben, Fotos von diesen Schlössern und Gärten auf dessen Server ins Internet zu stellen, kein Unterlassungsanspruch zu. Aus dem Eigentum lässt sich gerade kein Abwehrrecht gegen das Fotografieren oder gegen die gewerbliche Verwertung von Fotos herleiten, da sich das Eigentumsrecht lediglich auf die Sachsubstand beschränkt, nicht aber auch auf das Vermögensinteresse des Eigentümers. Ein dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht vergleichbares Recht lässt sich aus dem Eigentum gerade nicht ableiten.
Namensnennung hat zu unterbleiben
Die Veröffentlichung von Schriftstücken im Internet aus einem Verfahren über die Rundfunkgebührenpflicht durch den Beklagten darf nicht unter Nennung des Namens des Klägers geschehen. Insbesondere hat dies zu unterbleiben, wenn sich der Kläger dadurch persönlicher Angriffe Dritter ausgesetzt sieht; das Informationsinteresse überwiegt das Allgemeine Persönlichkeitsrecht in einem solchen Fall nicht.
Eine Stadt wie aus dem Bilderbuch…
Der Betreiber eines Internetangebots, mit welchem durch redaktionell bearbeitete Einzelfotos von Häusern, Straßen und Plätzen einer Stadt ein virtueller Stadtplan bereit gehalten wird, darf Fotos einzelner Häuser unter Nennung der dazugehörigen Adresse dann speichern und auch verbreiten, wenn auf diesen Fotos nur das wiedergegeben wird, was auch für einen vor Ort anwesenden Betrachter ersichtlich ist. Ein Verstoß ist dann weder gegen das Allgemeine Persönlichkeitsrecht noch gegen das Datenschutzrecht ersichtlich.
Biopatentrichtlinie: neurale Vorläuferzellen, menschliche Embryonen und Patente
Beschluss des BGH vom 17.12.2009, Az.: Xa ZR 58/07
Der BGH legt im Rahmen eines Streites über Patente auf menschliche embryonale Stammzellen dem EuGH mehrere Rechtsfragen zur Auslegung der Biopatentrichtlinie zur Vorabentscheidung vor. Unter anderem möchte der BGH geklärt wissen, ob unter den Begriff "Verwendung von menschlichen Embryonen zu industriellen oder kommerziellen Zwecken" auch eine Verwendung zu Zwecken der wissenschaftlichen Forschung fällt.
