Urteile aus der Kategorie „Persönlichkeitsrecht“

06. Mai 2010

Übermittlung von Negativdaten an die Schufa bei Zahlungsunwilligkeit zulässig

Beschlüsse des OLG Koblenz vom 23.09.2009 und 04.11.2009, Az.: 2 U 423/09

Die Übermittlung von Negativdaten an die Schufa muss einer einzelfallbezogenen Abwägung standhalten. Vorliegend war eine eingetragene Darlehensforderung zwischen dem Kreditnehmer und der Bank unstreitig. Der Kreditgeber meldete an die Schufa die Kreditaufnahme, die Gesamtfälligstellung und den Widerspruch des Kreditnehmers, so dass die Eintragungen immer der Wahrheit entsprachen. Bestehen Einwände gegen die bei der Schufa eingetragenen Forderung, so sind diese vom Schuldner selbst detailliert darzulegen. Gelingt dies nicht, ist der Einwand als vorgeschoben einzustufen; die Übermittlung und Speicherung ist dann zulässig.

Anmerkung: Seit dem 01.04.2010 regelt nun der neu eingeführte § 28a BDSG detailliert die Zulässigkeit der Übermittlung von Daten an Auskunfteien. Eine Übermittlung von Daten ist damit nur noch zulässig, wenn die entsprechenden Voraussetzungen, insbesondere im Mahnverfahren, eingehalten wurden!
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04. Mai 2010

„Nie, nie, nie wieder!…“ als Bewertungskommentar zulässig

Urteil des LG Köln vom 10.06.2009, Az.: 28 S 4/09

Ein eBay-Bewertungskommentar "nie, nie, nie wieder! Geld zurück, Ware trotzdem einbehalten - frech und dreist!!!" besteht sowohl aus Meinungsäußerungselementen als auch aus Tatsachenbehauptungen. Sind die Tatsachen im Zeitpunkt der Abgabe des Kommentars wahr und knüpfen die Meinungsäußerungen hieran mit Sachbezug an, so stellt dies keine unzulässige Schmähkritik dar. Angesichts der wirtschaftlichen Belange der eBay-Nutzer und der Funktion der Bewertung dürfen auch solch einprägsame Formulierungen verwendet werden. Ein Anspruch auf Löschung der Bewertung besteht damit nicht.
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29. April 2010

Falsche Tatsachenbehauptungen nicht durch Meinungsfreiheit geschützt

Urteil des LG Hamburg vom 26.03.2010, Az.: 325 O 321/08

Die Veröffentlichung von falschen Tatsachenbehauptungen beim Onlinelexikon Wikipedia unterliegt nicht dem Schutzbereich des Art. 5 GG. Dies gilt insbesondere, wenn die im Internet veröffentlichten Beiträge das Ansehen einer Person in rechtswidriger Weise schädigen. Das Persönlichkeitsrecht überwiegt in solchen Fällen das etwaige öffentliche Interesse an der Berichterstattung. Vorliegend ging es um einen Poltiker, der angeblich eine Minderjährige auf einem Stuhl mit Handschellen gefesselt und diese anschließend fotografiert haben soll.
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23. April 2010

Meinungs- und Kunstfreiheit ermöglicht nackte Oberbürgermeisterin

Urteil des OLG Dresden vom 16.04.2010, Az.:4 U 127/10

Wird eine Oberbürgermeisterin auf einem Gemälde zur Zeitgeschichte nackt dargestellt und dieses unter anderem im Internet veröffentlicht, tritt ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht hinter der Meinungs- und Kunstfreiheit zurück. Das Bild thematisiert die Haltung der Oberbürgermeisterin zum Bau einer umstrittenen Brücke. Durch den Bezug zu Fragen von allgemeinem gesellschaftlichen Interesse darf das Gemälde ohne Einwilligung der Abgebildeten verbreitet werden. Dem steht die Nacktheit nicht entgegen, da leicht erkennbar ist, dass die Darstellung der Phantasie der Künstlerin entsprungen ist.
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20. April 2010

Filmaufnahmen ohne öffentliches Interesse

Urteil des KG Berlin vom 09.11.2009, Az.: (3) 1 Ss 345/07 (119/07) Ungewollte Filmaufnahmen verletzten den Betroffenen in seinem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht und stellen einen strafbaren Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz (KUG) da. Im Rahmen einer Fernsehberichterstattung über den sexuellen Missbrauch von Heimkindern wurde ein Heimleiter für einige Sekunden gegen seinen Willen gezeigt. Die Abwägung des KG Berlin ergab hier, dass die Pressefreiheit hinter dem Persönlichkeitsrecht zurückstehen muss. Es bestand kein öffentliches Interesse daran, den Heimleiter zu zeigen, da er mit dem sexuellen Missbrauch in ungerechtfertigter Weise in Verbindung gebracht wurde und ihm zu keinem Zeitpunkt ein derartiger Vorwurf gemacht worden sei. Ungewollte Filmaufnahmen sind grundsätzlich nur mit Einwilligung des Betroffenen erlaubt (Ausn. Personen der Zeitgeschichte, vgl. § 23 KUG). Ungewollte Filmaufnahmen sind daher nicht immer strafbar.
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09. April 2010

Veröffentlichung anwaltlicher Schriftsätze in Glosse erlaubt

Beschluss des BVerfG vom 18.02.2010, Az.: 1 BvR 2477/08

Die auszugsweise Veröffentlichung eines anwaltlichen Schreibens in der Glosse einer Online-Ausgabe einer Zeitung ist zulässig, wenn sich dies nicht schwerwiegend auf das Ansehen und die Persönlichkeitsentfaltung des Anwalts auswirkt. Das Informationsinteresse der Öffentlichkeit überwiegt in diesem Fall das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen. Vorliegend wurde auf eine einfache Anfrage der Online-Zeitung das scharf formulierter Antwortschreiben in einem Artikel auszugsweise abgedruckt. Dies wirke sich jedoch nicht abträglich auf das Ansehen des Anwalts aus.
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08. April 2010

Veröffentlichung von Schuldtiteln auf Internetplattformen erlaubt

Urteil des LG Köln vom 17.03.2010, Az.: 28 O 612/09


Titulierte und rechtskräftige Forderungen dürfen im Internet auf entsprechenden Plattformen gehandelt werden. Dabei ist auch die Nennung des Vor- und Nachnamens sowie die Angabe der ersten drei Ziffern der Postleitzahl des Wohnortes des Schuldners zulässig. Das Interesse des Gläubigers an der Verwertung seiner Forderung überwiegt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und etwaige datenschutzrechtliche Bedenken des Schuldners.
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07. April 2010

Deutsches Recht gilt auch für die New York Times

Urteil des BGH vom 02.03.2010, Az.: VI ZR 23/09 Verletzt ein im Internet auf einer ausländischen Webseite veröffentlichter Artikel das Persönlichkeitsrecht eines Einzelnen und weist dieser Artikel zugleich einen deutlichen Bezug zum Inland auf, so ist der Rechtsweg zu deutschen Gerichten eröffnet. Ein in Deutschland wohnhafter Kläger ging im vorliegenden Fall gegen die Verlegerin der Tageszeitung "The New York Times" sowie gegen den in New York ansässigen Autor wegen eines veröffentlichten Artikels vor, der den Kläger in seinem Recht verletzte.
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