Urteile aus der Kategorie „Persönlichkeitsrecht“
Presseveröffentlichung von Unterhaltsstreit
Urteil des LG Berlin vom 27.04.2010, Az.: 27 O 66/10
Der Kläger, ein bekannter Comedian, befindet sich in einer Unterhaltsstreitigkeit mit seinem Vater, der sich in der Vergangenheit gegenüber der Presse dahingehend eingelassen hatte, dass er verarmt und auf Unterhalt von seinem Sohn angewiesen sei. In einem Schreiben der Rechtsanwälte des Vaters hieß es, dass „es in den Sternen stehe, inwieweit ein solches Verfahren von dem Interesse der Öffentlichkeit ferngehalten werden kann“. Hiergegen ging der Kläger vor und verlangte von seinem Vater Unterlassung dahingehend, sich gegenüber den Medien zu dem Unterhaltsverfahren und zu dem Umstand, dass der Kläger keinen Unterhalt zahlt, zu äußern. Sodann erschien ein Artikel, in dem der Vater mit den Worten „Mein Sohn müsste rechtlich für mich aufkommen, weil es so viel verdient“ zitiert wird.Unterstellung von Rechtsradikalismus ohne Beweise ist nicht von Meinungsfreiheit gedeckt
Herabsetzender Vergleich nicht hinzunehmen
Google nun im Fadenkreuz der Justiz
Übermittlung von Negativdaten an die Schufa bei Zahlungsunwilligkeit zulässig
Die Übermittlung von Negativdaten an die Schufa muss einer einzelfallbezogenen Abwägung standhalten. Vorliegend war eine eingetragene Darlehensforderung zwischen dem Kreditnehmer und der Bank unstreitig. Der Kreditgeber meldete an die Schufa die Kreditaufnahme, die Gesamtfälligstellung und den Widerspruch des Kreditnehmers, so dass die Eintragungen immer der Wahrheit entsprachen. Bestehen Einwände gegen die bei der Schufa eingetragenen Forderung, so sind diese vom Schuldner selbst detailliert darzulegen. Gelingt dies nicht, ist der Einwand als vorgeschoben einzustufen; die Übermittlung und Speicherung ist dann zulässig.
Anmerkung: Seit dem 01.04.2010 regelt nun der neu eingeführte § 28a BDSG detailliert die Zulässigkeit der Übermittlung von Daten an Auskunfteien. Eine Übermittlung von Daten ist damit nur noch zulässig, wenn die entsprechenden Voraussetzungen, insbesondere im Mahnverfahren, eingehalten wurden!
„Nie, nie, nie wieder!…“ als Bewertungskommentar zulässig
Ein eBay-Bewertungskommentar "nie, nie, nie wieder! Geld zurück, Ware trotzdem einbehalten - frech und dreist!!!" besteht sowohl aus Meinungsäußerungselementen als auch aus Tatsachenbehauptungen. Sind die Tatsachen im Zeitpunkt der Abgabe des Kommentars wahr und knüpfen die Meinungsäußerungen hieran mit Sachbezug an, so stellt dies keine unzulässige Schmähkritik dar. Angesichts der wirtschaftlichen Belange der eBay-Nutzer und der Funktion der Bewertung dürfen auch solch einprägsame Formulierungen verwendet werden. Ein Anspruch auf Löschung der Bewertung besteht damit nicht.
Falsche Tatsachenbehauptungen nicht durch Meinungsfreiheit geschützt
Die Veröffentlichung von falschen Tatsachenbehauptungen beim Onlinelexikon Wikipedia unterliegt nicht dem Schutzbereich des Art. 5 GG. Dies gilt insbesondere, wenn die im Internet veröffentlichten Beiträge das Ansehen einer Person in rechtswidriger Weise schädigen. Das Persönlichkeitsrecht überwiegt in solchen Fällen das etwaige öffentliche Interesse an der Berichterstattung. Vorliegend ging es um einen Poltiker, der angeblich eine Minderjährige auf einem Stuhl mit Handschellen gefesselt und diese anschließend fotografiert haben soll.
Meinungs- und Kunstfreiheit ermöglicht nackte Oberbürgermeisterin
Wird eine Oberbürgermeisterin auf einem Gemälde zur Zeitgeschichte nackt dargestellt und dieses unter anderem im Internet veröffentlicht, tritt ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht hinter der Meinungs- und Kunstfreiheit zurück. Das Bild thematisiert die Haltung der Oberbürgermeisterin zum Bau einer umstrittenen Brücke. Durch den Bezug zu Fragen von allgemeinem gesellschaftlichen Interesse darf das Gemälde ohne Einwilligung der Abgebildeten verbreitet werden. Dem steht die Nacktheit nicht entgegen, da leicht erkennbar ist, dass die Darstellung der Phantasie der Künstlerin entsprungen ist.
Persönlichkeitsrechtsverletzung durch unzulässig installierte Überwachungskameras
Urteil des BGH vom 16.03.2010, Az.: VI ZR 176/09
Bei der Installation von Überwachungskameras auf einem privaten Grundstück kann das Persönlichkeitsrecht eines vermeintlich überwachten Nachbarn schon aufgrund einer Verdachtssituation beeinträchtigt sein. Allein die hypothetische Möglichkeit einer Überwachung reicht dazu aber nicht aus.
