Urteile aus der Kategorie „Persönlichkeitsrecht“
Risikofreies Fotografieren – vom allgemeinen Persönlichkeitsrecht der Schlösser und Gärten
Dem Eigentümer von weltweit bekannten Schlössern und Gartenanlagen steht gegen den Betreiber einer Internetplattform, auf welcher Fotografen die Möglichkeit haben, Fotos von diesen Schlössern und Gärten auf dessen Server ins Internet zu stellen, kein Unterlassungsanspruch zu. Aus dem Eigentum lässt sich gerade kein Abwehrrecht gegen das Fotografieren oder gegen die gewerbliche Verwertung von Fotos herleiten, da sich das Eigentumsrecht lediglich auf die Sachsubstand beschränkt, nicht aber auch auf das Vermögensinteresse des Eigentümers. Ein dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht vergleichbares Recht lässt sich aus dem Eigentum gerade nicht ableiten.
Namensnennung hat zu unterbleiben
Die Veröffentlichung von Schriftstücken im Internet aus einem Verfahren über die Rundfunkgebührenpflicht durch den Beklagten darf nicht unter Nennung des Namens des Klägers geschehen. Insbesondere hat dies zu unterbleiben, wenn sich der Kläger dadurch persönlicher Angriffe Dritter ausgesetzt sieht; das Informationsinteresse überwiegt das Allgemeine Persönlichkeitsrecht in einem solchen Fall nicht.
Eine Stadt wie aus dem Bilderbuch…
Der Betreiber eines Internetangebots, mit welchem durch redaktionell bearbeitete Einzelfotos von Häusern, Straßen und Plätzen einer Stadt ein virtueller Stadtplan bereit gehalten wird, darf Fotos einzelner Häuser unter Nennung der dazugehörigen Adresse dann speichern und auch verbreiten, wenn auf diesen Fotos nur das wiedergegeben wird, was auch für einen vor Ort anwesenden Betrachter ersichtlich ist. Ein Verstoß ist dann weder gegen das Allgemeine Persönlichkeitsrecht noch gegen das Datenschutzrecht ersichtlich.
Biopatentrichtlinie: neurale Vorläuferzellen, menschliche Embryonen und Patente
Beschluss des BGH vom 17.12.2009, Az.: Xa ZR 58/07
Der BGH legt im Rahmen eines Streites über Patente auf menschliche embryonale Stammzellen dem EuGH mehrere Rechtsfragen zur Auslegung der Biopatentrichtlinie zur Vorabentscheidung vor. Unter anderem möchte der BGH geklärt wissen, ob unter den Begriff "Verwendung von menschlichen Embryonen zu industriellen oder kommerziellen Zwecken" auch eine Verwendung zu Zwecken der wissenschaftlichen Forschung fällt.„Deutschland sucht den Superstar“
KJM-Pressemitteilung Nr. 03/2010 vom 21.01.2010
Die "Kommission für Jugendmedienschutz" (KJM) hat bereits bei der ersten "Casting"-Folge der neuen Staffel von "Deutschland sucht den Superstar" einen erneuten Verstoß gegen Jugendschutzbestimmungen festgestellt.Transparenzberichte im Internet
Pressemitteilung des Sächsischen LSG vom 02.03.2010, Az.: L 1 P 1/10 B ER
Die Veröffentlichung von Transparenzberichten im Internet ist auch dann zulässig, wenn diese kritisch wertende Ausführungen zur Qualität von Pflegeleitstungen in Pflegeheimen enthalten. Art. 12 GG schützt nicht vor Verbreitung inhaltlich zutreffender Informationen durch eine staatliche Einrichtung, so das sächsische Landessozialgericht.Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte
Pressemitteilung Nr. 48/2010 zum Urteil des BGH vom 02.03.2010, Az.: VI ZR 23/09
Ein im Internet abrufbarer Artikel, welcher deutliche Bezüge nach Deutschland aufweist, begründet die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte, so der BGH. Der Kläger begehrte Unterlassung gegenüber der "New York Times" bezüglich eines im Online-Archiv abrufbaren Artikels mit persönlichkeitsverletzendem Inhalt.Filmaufnahmen von Straftätern bei bereits vorangegangenem Interview mit Foto
Urteil des OLG Brandenburg vom 10.02.2010, Az.: 1 U 37/08
Die Berichterstattung über einen Straftäter unter voller Namensnennung greift grundsätzlich in dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht ein. Lässt der Beklagte jedoch noch vor Beginn des gerichtlichen Verfahrens im Rahmen eines öffentlichen Interviews über das Verfahren Fotos von sich selbst abdrucken, kann er sich bei der Ausstrahlung neuer Filmaufnahmen, die ihn beim Betreten des Gerichtssaals zeigen, nicht auf eine schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzung berufen und zudem keinen Schadensersatz fordern.Schüler wegen Misshandlungsvideo auf YouTube vom Schulunterricht ausgeschlossen
Pressemitteilung des VG Freiburg vom 17.02.2010, Az.: 2 K 229/10
Filmt ein Schüler Misshandlungen an einem Mitschüler mit seinem Handy, verbreitet dieses Video unter seinen Mitschülern und lädt es auf die Video-Plattform YouTube mit voller Namensnennung der Beteiligten hoch, ist ein zweiwöchiger Ausschluss des filmenden Schülers wegen persönlichkeitsverletzenden Handelns vom Schulunterricht angemessen.