Urteile aus der Kategorie „Persönlichkeitsrecht“

28. März 2011

Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Titelblatt?

Urteil des OLG Köln vom 22.01.2011, Az.: 15 U 133/10 Die Verwendung eines bereits erschienen Titelbildes für eine Zeitschriftenwerbung begründet nicht in jedem Fall eine Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts des auf dem Titel Abgebildeten. Wird der Eindruck vermittelt, dass die dargestellte Person  dem Produkt positiv gegenübersteht, liegt eine unzulässige Verwendung vor. Kommt lediglich zum Ausdruck, dass die Person regelmäßig Gegenstand der Berichterstattung in der beworbenen Zeitschrift ist, handelt es sich nur um eine von der Pressefreiheit geschützte Information über die beworbene Zeitschrift.
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28. März 2011

Abklopfen für die Menschenwürde

Beschluss des VG Gießen vom 03.03.2011, Az.: 4 L 444/11.Gi Die Veranstaltung von Mixed- Martial- Arts- Kämpfen gefährdet nicht in jedem Fall die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Jugendlichen muss hierzu der Zutritt zu den Veranstaltungen verwehrt bleiben. Solange die teilnehmenden Kämpfer überdies die Möglichkeit haben, den Kampf vorzeitig zu beenden, wird außerdem trotz des erheblichen Gewaltpotentials der Kämpfe die Menschenwürde nicht tangiert und die öffentliche Sicherheit somit nicht gefährdet.
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14. März 2011

Kein Auskunftsanspruch gegenüber Betreiber eines Internetforums

Pressemitteilung Nr. 11/11 des AG München zum Urteil vom 03.02.2011, Az.: 161 C 24062/10

Stellt eine Privatperson oder ein Unternehmen fest, dass in Internetforen über sie diffamierend oder geschäftsschädigend berichtet wird, können sie einen Anspruch auf Entfernung der betreffenden Beiträge haben. Einen Auskunftsanspruch gegenüber dem Betreiber des Forums, um die Kontaktdaten des Verfassers festzustellen, haben diese aber nicht, da es insoweit an einer gesetzlichen Regelung fehlt. Lediglich im Rahmen eines strafrechtlichten Ermittlungsverfahrens könnten die gewünschten Auskünfte erlangt werden.
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09. März 2011

Keine Persönlichkeitsrechtsverletzung mangels Erkennbarkeit

Urteil des AG Kerpen vom 04.11.2010, Az.: 102 C 108/10 Wird Filmmaterial eines Verkehrsunfalls im Internet frei zugänglich gemacht, so ist die Einwilligung in die Veröffentlichung entbehrlich, wenn mangels Erkennbarkeit keine Rückschlüsse auf beteiligte Personen möglich sind. Ein sichtbares Nummernschild ist kein maßgebender Faktor, da ein solches lediglich das Fahrzeug, jedoch nicht dessen Fahrer identifiziert.
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11. Februar 2011

Bildarchiv muss Veröffentlichungen durch Verlage nicht prüfen

Urteil des BGH vom 07.12.2010, Az.: VI ZR 34/09

Gibt ein Bildarchiv Bilder an einen Zeitschriftenverlag heraus, so muss es die Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung durch den Verlag nicht überprüfen. Da eine Weitergabe nicht zwangsweise zu einer Veröffentlichung führt, wird durch die bloße Weitergabe auch das Persönlichkeitsrecht eventuell Betroffener nicht belastet. Eine Prüfungspflicht würde in Anbetracht dessen einen unverhältnismäßigen Aufwand darstellen.
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25. Januar 2011

Meinungsäußerung oder Schmähkritik im politischen Diskurs?

Urteil des LG Lübeck vom 28.10.2010, Az.: 14 S 135/10 Zur Beurteilung der Frage, ob eine Äußerung Tatsachenbehauptung oder Meinungsäußerung ist, ist diese in ihrem Gesamtzusammenhang zu würdigen. Hierbei ist es auch beachtlich, wenn die Äußerung im Rahmen einer politischen Auseinandersetzung fällt. So müssen Teilnehmer des politischen Meinungskampfes unter Umständen Äußerungen dulden, die bei einer isolierten Betrachtungsweise die Grenze der Schmähkritik überschreiten würden.
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18. Januar 2011

Geringeres Schutzbedürfnis bei Wortberichterstattung

Urteil des BGH vom 26.10.2010, Az.: VI ZR 230/08 Der Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gegen eine Presseberichterstattung reicht hinsichtlich der Veröffentlichung von Bildern einerseits und der Wortberichterstattung andererseits unterschiedlich weit.
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04. Januar 2011

Widerruf einer Einwilligung für Interview

Urteil des LG Düsseldorf vom 27.10.2010, Az.: 12 O 309/10 Die Einwilligung in ein bereits geführtes Interview kann widerrufen werden, wenn es dem Betroffenen aufgrund veränderter Umstände unzumutbar ist, an der zuvor erteilten Einwilligung festgehalten zu werden. Der Widerruf hat dabei zeitnah zum geführten Interview zu erfolgen.
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