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Urteile aus der Kategorie „Persönlichkeitsrecht“
05. Juli 2010 Urteil des KG Berlin vom 15.06.2010, Az.: 5 U 35/08
Vervielfältigungen von bereits veröffentlichten Lichtbildern im Rahmen eines Zitats sind jedenfalls dann zulässig, wenn das Lichtbild nicht nur einem rein dekorativen und illustrierendem Zweck dient. In der Abbildung eines unveränderten kleinen Bildes in einem großem Bild ist ein "urheberrechtlich relevanter Eingriff" gemäß §§ 72, 15, 16 UrhG zu sehen.
Weiterlesen 29. Juni 2010 Urteil des BGH vom 13.04.2010, Az.: VI ZR 125/08 Prinzessin Charlotte von Monaco muss die Fotoberichterstattung über sie und ihren Freund dulden, auch wenn einzelne Aussagen der Wortberichterstattung für unzulässig erklärt worden sind. Denn die grundrechtlich geschützte Pressefreiheit müsse auch dahingehend Berücksichtigung finden, dass auch über das zeitgeschichtliche Ereignis mit entsprechenden Bildern berichtet werden darf.
Weiterlesen 18. Juni 2010 Urteil des LG Berlin vom 27.04.2010, Az.: 27 O 66/10
Der Kläger, ein bekannter Comedian, befindet sich in einer Unterhaltsstreitigkeit mit seinem Vater, der sich in der Vergangenheit gegenüber der Presse dahingehend eingelassen hatte, dass er verarmt und auf Unterhalt von seinem Sohn angewiesen sei. In einem Schreiben der Rechtsanwälte des Vaters hieß es, dass „es in den Sternen stehe, inwieweit ein solches Verfahren von dem Interesse der Öffentlichkeit ferngehalten werden kann“. Hiergegen ging der Kläger vor und verlangte von seinem Vater Unterlassung dahingehend, sich gegenüber den Medien zu dem Unterhaltsverfahren und zu dem Umstand, dass der Kläger keinen Unterhalt zahlt, zu äußern. Sodann erschien ein Artikel, in dem der Vater mit den Worten „Mein Sohn müsste rechtlich für mich aufkommen, weil es so viel verdient“ zitiert wird.
Weiterlesen 16. Juni 2010 Urteil des LG Würzburg vom 19.05.2010, Az.: 21 O 179/10
In einem Internetforum bezeichnete der Beklagte den Kläger mehrfach als rechtsradikal. Da der Kläger als Anwalt und in Vereinen tätig war, musste er um seinen Ruf fürchten. Dies stellt einen Eingriff in sein Recht auf Achtung seiner personalen und sozialen Identität dar, der nicht von der Meinungsfreiheit des Beklagten gedeckt ist. Da es sich um nicht nachgewiesene Tatsachenbehauptungen handelte, stellen diese Äußerungen einen Eingriff in sein Persönlichkeitsrecht, der nicht von der Meinungsfreiheit des Beklagten gedeckt ist.
Weiterlesen 27. Mai 2010 Urteil des LG Hamburg vom 02.03.2010, Az.: 325 O 442/09 Der Herausgeber der FAZ und zugleich Autor eines Buches, in dem die Gefahren des Internetgebrauchs näher untersucht werden, muss Kritik mit den Worten, dass "In einem anderen Zeitalter haben Leute wie er Juden als die Ursache allen Übels ausgemacht." nicht hinnehmen. Zwar sind Angriffe auf das Allgemeine Persönlichkeitsrecht dann hinzunehmen, wenn der Betroffene von sich aus den öffentlichen Meinungskampf gesucht hat. Steht jedoch nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache selbst im Vordergrund, sondern die Degradierung des Betroffenen, muss dies nicht mehr geduldet werden.
Weiterlesen 21. Mai 2010 Gegen den Konzern wurde nun von der Staatsanwaltschaft Hamburg ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, da die Firma möglicherweise dem deutschen Strafgesetz zuwider handelte. Die Firma hat für ihren Internetdienst Street View deutschlandweit Straßen fotografiert und soll dabei "versehentlich" Daten ungesicherter WLAN-Verbindungen sowie Teile von Emails gespeichert haben. Sollten tatsächlich unbefugt private Daten mit technischen Mitteln abgefangen worden sein, käme insofern ein Verstoß gegen § 202b StGB in Betracht.
Weiterlesen 06. Mai 2010 Beschlüsse des OLG Koblenz vom 23.09.2009 und 04.11.2009, Az.: 2 U 423/09
Die Übermittlung von Negativdaten an die Schufa muss einer einzelfallbezogenen Abwägung standhalten. Vorliegend war eine eingetragene Darlehensforderung zwischen dem Kreditnehmer und der Bank unstreitig. Der Kreditgeber meldete an die Schufa die Kreditaufnahme, die Gesamtfälligstellung und den Widerspruch des Kreditnehmers, so dass die Eintragungen immer der Wahrheit entsprachen. Bestehen Einwände gegen die bei der Schufa eingetragenen Forderung, so sind diese vom Schuldner selbst detailliert darzulegen. Gelingt dies nicht, ist der Einwand als vorgeschoben einzustufen; die Übermittlung und Speicherung ist dann zulässig.
Anmerkung: Seit dem 01.04.2010 regelt nun der neu eingeführte § 28a BDSG detailliert die Zulässigkeit der Übermittlung von Daten an Auskunfteien. Eine Übermittlung von Daten ist damit nur noch zulässig, wenn die entsprechenden Voraussetzungen, insbesondere im Mahnverfahren, eingehalten wurden!
Weiterlesen 04. Mai 2010 Urteil des LG Köln vom 10.06.2009, Az.: 28 S 4/09
Ein eBay-Bewertungskommentar "nie, nie, nie wieder! Geld zurück, Ware trotzdem einbehalten - frech und dreist!!!" besteht sowohl aus Meinungsäußerungselementen als auch aus Tatsachenbehauptungen. Sind die Tatsachen im Zeitpunkt der Abgabe des Kommentars wahr und knüpfen die Meinungsäußerungen hieran mit Sachbezug an, so stellt dies keine unzulässige Schmähkritik dar. Angesichts der wirtschaftlichen Belange der eBay-Nutzer und der Funktion der Bewertung dürfen auch solch einprägsame Formulierungen verwendet werden. Ein Anspruch auf Löschung der Bewertung besteht damit nicht.
Weiterlesen 29. April 2010 Urteil des LG Hamburg vom 26.03.2010, Az.: 325 O 321/08
Die Veröffentlichung von falschen Tatsachenbehauptungen beim Onlinelexikon Wikipedia unterliegt nicht dem Schutzbereich des Art. 5 GG. Dies gilt insbesondere, wenn die im Internet veröffentlichten Beiträge das Ansehen einer Person in rechtswidriger Weise schädigen. Das Persönlichkeitsrecht überwiegt in solchen Fällen das etwaige öffentliche Interesse an der Berichterstattung. Vorliegend ging es um einen Poltiker, der angeblich eine Minderjährige auf einem Stuhl mit Handschellen gefesselt und diese anschließend fotografiert haben soll.
Weiterlesen 23. April 2010 Urteil des OLG Dresden vom 16.04.2010, Az.:4 U 127/10
Wird eine Oberbürgermeisterin auf einem Gemälde zur Zeitgeschichte nackt dargestellt und dieses unter anderem im Internet veröffentlicht, tritt ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht hinter der Meinungs- und Kunstfreiheit zurück. Das Bild thematisiert die Haltung der Oberbürgermeisterin zum Bau einer umstrittenen Brücke. Durch den Bezug zu Fragen von allgemeinem gesellschaftlichen Interesse darf das Gemälde ohne Einwilligung der Abgebildeten verbreitet werden. Dem steht die Nacktheit nicht entgegen, da leicht erkennbar ist, dass die Darstellung der Phantasie der Künstlerin entsprungen ist.
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