Urteile aus der Kategorie „Persönlichkeitsrecht“

09. März 2011

Keine Persönlichkeitsrechtsverletzung mangels Erkennbarkeit

Urteil des AG Kerpen vom 04.11.2010, Az.: 102 C 108/10 Wird Filmmaterial eines Verkehrsunfalls im Internet frei zugänglich gemacht, so ist die Einwilligung in die Veröffentlichung entbehrlich, wenn mangels Erkennbarkeit keine Rückschlüsse auf beteiligte Personen möglich sind. Ein sichtbares Nummernschild ist kein maßgebender Faktor, da ein solches lediglich das Fahrzeug, jedoch nicht dessen Fahrer identifiziert.
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11. Februar 2011

Bildarchiv muss Veröffentlichungen durch Verlage nicht prüfen

Urteil des BGH vom 07.12.2010, Az.: VI ZR 34/09

Gibt ein Bildarchiv Bilder an einen Zeitschriftenverlag heraus, so muss es die Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung durch den Verlag nicht überprüfen. Da eine Weitergabe nicht zwangsweise zu einer Veröffentlichung führt, wird durch die bloße Weitergabe auch das Persönlichkeitsrecht eventuell Betroffener nicht belastet. Eine Prüfungspflicht würde in Anbetracht dessen einen unverhältnismäßigen Aufwand darstellen.
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25. Januar 2011

Meinungsäußerung oder Schmähkritik im politischen Diskurs?

Urteil des LG Lübeck vom 28.10.2010, Az.: 14 S 135/10 Zur Beurteilung der Frage, ob eine Äußerung Tatsachenbehauptung oder Meinungsäußerung ist, ist diese in ihrem Gesamtzusammenhang zu würdigen. Hierbei ist es auch beachtlich, wenn die Äußerung im Rahmen einer politischen Auseinandersetzung fällt. So müssen Teilnehmer des politischen Meinungskampfes unter Umständen Äußerungen dulden, die bei einer isolierten Betrachtungsweise die Grenze der Schmähkritik überschreiten würden.
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18. Januar 2011

Geringeres Schutzbedürfnis bei Wortberichterstattung

Urteil des BGH vom 26.10.2010, Az.: VI ZR 230/08 Der Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gegen eine Presseberichterstattung reicht hinsichtlich der Veröffentlichung von Bildern einerseits und der Wortberichterstattung andererseits unterschiedlich weit.
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04. Januar 2011

Widerruf einer Einwilligung für Interview

Urteil des LG Düsseldorf vom 27.10.2010, Az.: 12 O 309/10 Die Einwilligung in ein bereits geführtes Interview kann widerrufen werden, wenn es dem Betroffenen aufgrund veränderter Umstände unzumutbar ist, an der zuvor erteilten Einwilligung festgehalten zu werden. Der Widerruf hat dabei zeitnah zum geführten Interview zu erfolgen.
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20. Dezember 2010

Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Veröffentlichung über Prozesskostenhilfeantrag

Beschluss des LG Düsseldorf vom 30.11.2010, Az.: 20 T 59/10 Die Internetveröffentlichung einer Entscheidung, aus der der Antragsteller in einem Prozesskostenhilfeverfahren hervorgeht, ist eine Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts, da sich hieraus Rückschlüsse über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers ziehen lassen. Diese gehören aber zur geschützten Privatsphäre. Neben dem Veröffentlicher haftet auch der Host- Provider, wenn er Kenntnis von der Rechtsverletzung hatte.
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20. Dezember 2010

Zur Zulässigkeit der Veröffentlichung kontextbezogener Fotos in einem Presseartikel über ein zeitgeschichtliches Ereignis

Urteil des BGH vom 26.10.2010, Az.: VI ZR 190/08

Einer Veröffentlichung von kontextbezogenen Bildnissen in einem Presseartikel über ein zeitgeschichtliches Ereignis, muss immer eine Abwägung zwischen Persönlichkeitsrecht des Abgebildeten und dem Informationsinteresse der Allgemeinheit vorrausgehen. Die streitgegenständliche Berichterstattung in der Zeitschrift "BUNTE" über den Rosenball in Monaco im Jahre 2007 war zulässig, da sie hauptsächlich an in der Öffentlichkeit bekannte Wertungen und Spekulationen knüpfte und einen noch ausreichenden Bezug zu dem Rosenball als zeitgeschichtliches Ereignis hatte.
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16. Dezember 2010

Zur Zulässigkeit von negativen Bewertungen auf eBay

Pressemitteilung Nr. 53/2010 zum Urteil des AG München vom 16.12.2009, Az.: 142 C 18225/09

Negative Bewertungen auf der Online-Plattform eBay sind grundsätzlich dann zulässig, wenn sie bloße Werturteile und wahre Tatsachenbehauptungen enthalten. Bewertungen die lediglich unwahre Behauptungen, bloße Schmähkritik oder gar Beleidigungen enthalten, müssen jedoch nicht hingenommen werden und stellen bei gewerblichen Händlern sogar einen unzulässigen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar.
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06. Dezember 2010

Prüfungspflichten eines Autors bei benachteiligenden Behauptungen

Pressemitteilung Nr. 28/10 des LG München I vom 11.11.2010, Az.: 9 O 19400/10, 9 O 19401/10

Bei Veröffentlichungen, die sich nachteilig auf das Ansehen auswirken, sind hohe Anforderungen an die pressemäßige Sorgfalt zu stellen. Pauschale Vorwürfe innerhalb eines Buches zur Zugehörigkeit bestimmter Personen zu einem Mafia-Clan sind unzulässig, wenn sie lediglich auf ungenauen Aussagen eines italienischen Staatsanwaltes und nicht bewiesener Berichte des Bundeskriminalamtes gestützt sind. Vielmehr muss der Autor des Buches selbst vor Veröffentlichung seine Behauptungen sorgfältig auf ihren Wahrheitsgehalt prüfen.
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