Urteile aus der Kategorie „Persönlichkeitsrecht“
Anbieter einer Blogging-Plattform ist für beleidigende Äußerungen verantwortlich
Beschluss des LG Berlin vom 21.06.2011, Az.: 27 O 335/11
Der Anbieter einer Plattform für Blogger ist für beleidigende und verleumderische Äußerungen verantwortlich, die Nutzer seiner Plattform auf seiner Plattform verbreiten, wenn er trotz einer Abmahnung untätig geblieben ist. Da sich diese Persönlichkeitsrechtsverletzung in Deutschland auswirkt, ist deutsches Recht anwendbar.Keine vorgeschaltete Prüfungspflicht bei Hotelbewertungen im Internet
Beschluss des KG Berlin vom 15.07.2011, Az.: 5 U 193/10
Der Betreiber einer Internetplattform für Hotelbewertungen haftet nicht für Bewertungen, die von anonymen Nutzern der Internetplattform abgegeben werden. Zum einen handelt es sich nicht um eigene Tatsachenbehauptungen des Plattformbetreibers. Zum anderen hat dieser auch nicht seine Prüfungspflichten verletzt. Eine Verpflichtung, sämtliche abgegebenen Hotelbewertungen auf deren Richtigkeit zu überprüfen, kann dem Plattformbetreiber nicht zugemutet werden. Der Verbraucher erkennt im Rahmen eines Bewertungsportal mit einer hohen Anzahl an Beiträgen leicht einen „Ausreißer“.„Bezahltes Gutachten“ von der Meinungsfreiheit gedeckt
„Die 100 reichsten Deutschen“
Umfassende Abwägung bei Veröffentlichung eines Bildnisses eines Kindes
Bereits ab Einstellen eines Lichtbildes auf einer Homepage, ist das entsprechende Bildnis öffentlich zur Schau gestellt im Sinne der §§ 33 Abs. 1, 22 KUG. Es ist unerheblich, ob die Homepages tatsächlich von Nutzern besucht wurde, denn es reicht die Möglichkeit aus.
Keine Persönlichkeitsrechtsverletzung durch „Google Street View“
Keine Verletzung des Rechts am eigenen Bild durch Personensuchmachschine
Veröffentlichung von Fotos eines Inoffiziellen Mitarbeiters der Stasi
Pressemitteilung Nr. 7/11 des OLG München vom 10.05.2011, Az.: 18 U 3097/09
Die Veröffentlichung von Bildnissen mit Personen bedarf grundsätzlich des Einverständnisses des Abgebildeten. Etwas anderes kann sich jedoch aus den urheberrechtlichen Vorschriften für zeitgeschichtliche Bildnisse ergeben. In einem solchen Fall kann das Informationsinteresse der Öffentlichkeit gegenüber dem Persönlichkeitsrecht des Abgebildeten überwiegen.Bundesgerichtshof verneint die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für Klage gegen Internetveröffentlichung ohne deutlichen Inlandsbezug
Pressemitteilung Nr. 50/2011 des BGH vom 29.03.2011, Az.: VI ZR 111/10
Die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte im Rahmen von Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet ist davon abhängig, dass die beanstandeten verletzenden Inhalte einen deutlichen Bezug zum Inland aufweisen. Betreffen die Äußerungen lediglich einen rein privaten Reisebericht zweier Personen, die ihren Hauptwohnsitz nicht in Deutschland haben und ist der Bericht weiter in russischer Sprache und kyrillischen Schriftzeichen verfasst, wird noch kein für eine deutsche Zuständigkeit notwendiger Inlandsbezug hergestellt.
