Bundesjustizministerium insgesamt zufrieden mit NetzDG

25. September 2020
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Dunkel gekleidete Person mit Kapuzenpullover vor einem Laptop

Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz hat einen Evaluierungsbericht für das vor circa drei Jahren verabschiedete Netzwerkdurchsuchungsgesetz (NetzDG) vorgestellt. Der Bericht basiert auf einem unabhängigen juristischen Gutachten, den Erkenntnissen des Bundesamts für Justiz, den von den Anbietern veröffentlichten Transparenzberichten und einer Erfüllungsaufwandsmessung des Statistischen Bundesamts. Insgesamt zeige man sich zufrieden mit dem NetzDG, lediglich bei einzelnen Anbietern würden sich noch kleinere Defizite zeigen.

Das NetzDG, welches seit Anfang 2018 vollumfänglich gilt, verpflichtet Internet-Plattformen zu einem härteren Vorgehen gegen strafbare Inhalte. Plattformen ab einer gewissen Größe, wie beispielsweise Facebook, Instagram, Twitter und Youtube, müssen klar strafbare Inhalte innerhalb von 24 Stunden löschen und auf Nutzerbeschwerden innerhalb von 48 Stunden reagieren. Außerdem sollen die Unternehmen alle sechs Monate einen Bericht über ihren Umgang mit Beschwerden veröffentlichen. Die Evaluierung des Gesetzes sollte laut der Gesetzesbegründung bis spätestens Oktober 2020 erfolgen.

Deutliche Verbesserungen der sozialen Netzwerke beim Umgang mit Nutzerbeschwerden

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) erklärt, dass der Evaluierungsbericht zeige, dass das NetzDG wirke. Durch das NetzDG werde Hass und Hetze im Netz deutlicher effektiver begegnet. Gerade bei den sozialen Netzwerken zeige sich eine deutliche Verbesserung des Beschwerdemanagements und der öffentlichen Rechenschaft der Anbieter im Umgang mit rechtswidrigen Inhalten. Weiterhin gäbe es keine Anhaltspunkte für das Auftreten von „Overblocking“. Darunter versteht man das übervorsichtige Sperren von Inhalten. Kritiker hatten anfangs befürchtet, dass es durch das NetzDG zu einem Durchwinken der Nutzerbeschwerden und einer quasiautomatischen Löschung von Inhalten kommen könnte. Obwohl hierfür keine Hinweise gefunden wurden, sei das Thema weiterhin ernst zu nehmen und zu beobachten. Lambrecht erklärte weiterhin, dass über die öffentlichen Transparenzberichte der sozialen Netzwerke die Löschpraxis besser nachzuvollziehen sei und man bei Verstößen Bußgelder verhängen könne. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat bis zum 30.06.2020 insgesamt 1462 Bußgeldverfahren eingeleitet von denen bislang 682 Verfahren eingestellt worden sind und erst eins mit einem noch nicht rechtskräftigen Bußgeldbescheid abgeschlossen wurde. Der Großteil der Bußgeldverfahren ist auf Meldungen von Nutzerinnen und Nutzern eingeleitet worden, die bemängelt hatten, dass Inhalte trotz Meldungen nicht gelöscht wurden.

Geringer gesetzgeberischer Handlungsbedarf

Der Evaluierungsbericht kritisiert jedoch beispielsweise auch die Uneinheitlichkeit der Transparenzberichte, die im Einzelnen bestehenden komplexen Meldewege oder, dass von Twitter nur selten Anhörungen von Nutzern durchgeführt werden, deren Inhalte als strafbar gemeldet wurden. Jedoch zeigen die Anbieter in diesen Bereichen Umsetzungsbemühungen, auch weil deswegen Bußgeldverfahren vom BfJ geführt werden. Daher ergebe sich aus dem Evaluierungsbericht ein insgesamt positives Bild und es bestehe nur ein geringer gesetzgeberischer Handlungsbedarf. Justizministerin Lambrecht kündigte an, dass man die Nutzerrechte erheblich stärken will, sodass Nutzerinnen und Nutzer künftig die Entscheidung von sozialen Netzwerken, Postings zu löschen oder beizubehalten, besser überprüfen können. Auch werde man die Meldewege vereinfachen, um es noch leichter zu gestalten Hass-Postings zu melden, so die SPD-Politikerin.

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