Urteile aus der Kategorie „IT-Recht“

08. September 2009

IP-Adressen müssen auf Anordnung des Gerichts gespeichert werden

Beschluss des OLG Karlsruhe vom 01.09.2009, Az.: 6 W 47/09

Provider müssen Verkehrsdaten, zu denen unter anderem IP-Adressen, Namen und Anschriften der Kunden und Zeitpunkt der Internetnutzung gehören, auf Anordnung eines Gerichtes speichern. Nur so sei es möglich, die Daten für ein Verfahren zur Sicherung urherberrechtlich geschützter Rechtspositionen zu verwenden. Üblicherweise müssen Verkehrsdaten nach dem TKG unverzüglich nach Beendigung der Internetverbindung gelöscht werden. Das UrhG enthält jedoch einen speziellen Erlaubnistatbestand, der das längere Speichern zur Verfolgung urheberrechtlicher Ansprüche gegen sog. Filesharer ermöglichen soll. Ein verstoß gegen das Fernmeldegeheimnis aus Art. 10 GG vermochten die Richter nicht zu erkennen.
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07. September 2009

Software nur in gekaufter Sprachversion zu verwenden

Urteil des LG Frankfurt am Main vom 19.11.2008, Az.: 2-6 O 437/08

In ausländischer Sprache verfasste Software darf nur in der gekauften Sprachversion genutzt werden. Die Möglichkeit, das Programm auch in anderen Sprachen zu nutzen, berechtigt nicht zur Verwendung außerhalb der erworbenen Sprachlizenz. Außerdem stellen Aufkleber mit Seriennummern keine Verkörperungen von Lizenzen dar, die dem Nutzer z.B. die Vervielfältigung der Software gestatten. Wird die mit einer Seriennummer versehene Papierhülle mit der Marke des Markeninhabers von dem dazu gehörigen Datenträger getrennt, liegt in der gewerblichen Veräußerung eine Markenverletzung vor.
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03. September 2009

Fristlose Kündigung nach Missbrauch von Zugriffsrechten

Urteil des LAG München vom 08.07.2009, Az.: 11 Sa 54/09

Kommt ein Arbeitnehmer durch seine Stellung als Systemadministrator im Rahmen eines gezielten und von seiner Aufgabenstellung nicht gedeckten Recherche-Vorgangs an private Email-Dokumente des Mitgeschäftführers und legt diese dem Geschäftsführer vor, bringt er damit die Absicht zum Ausdruck, dem Verfasser der Emails illoyales Verhalten nachzuweisen. So ein Missbrauch von Zugriffsrechten innerhalb der Systemadministration rechtfertigt eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung.
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02. September 2009

Geringe Kennzeichnungskraft beschreibender Domainnamen

Urteil des LG Hamburg vom 16.07.2009, Az.: 327 O 117/09

Umschreibt der Domainname das Thema des betriebenen Portals, dann ist die Zusammensetzung mit der Endung ".de" lediglich ein Hinweis auf die Internetpräsenz und kein Herkunftshinweis. Auch eine hohe Anzahl von Nutzern des Portals lässt nicht darauf schließen, dass diese in dem Namen einen Herkunftshinweis sehen. Wird eine ähnliche Internetseite mit ähnlichem Domainnamen, dem "www" vorangestellt ist, um eine Domain mit hinweisenden beschreibenden Inhalt zu erhalten, angeboten und besteht zwischen den Dienstleistungen Ähnlichkeit, ist der Abstand durch die jeweils gewählten Domainnamen ausreichend.
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01. September 2009

Prozesskostenhilfe nicht per Email beantragbar

Beschluss des OVG NRW vom 29.04.2009, Az.: 12 B 491/09

Das OVG NRW hat - wie so viele andere Gerichte bereits zuvor - entschieden, dass Anträge, wie zum Beipsiel auf Gewährung von Prozesskostenhilfe, nicht per Email gestellt werden können. Eine Email erfüllt das gesetzlich vorgeschriebene Schriftformerfordernis nicht, da es sich lediglich um eine eletronische Nachricht ohne Unterschrift handele. Gerade diese Unterschrift ist aber Teil des Schriftformerfordernisses. Anträge müssen entweder schriftlich oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle des Gerichtes gestellt werden, um formwirksam zu sein.
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31. August 2009

Verbraucherinformationen auch auf Mobile-Webseiten unverzichtbar

Urteil des OLG Hamm vom 16.06.2009, Az.: 4 U 51/09

Bei Fernabsatzverträgen, die über sog. Mobile-Webseiten abgewickelt werden können, dürfen wichtige Verbraucherinformationen wie Widerrufsbelehrung, Versandkostendarstellung und enthaltene Mehrwertsteuer im Kaufpreis nicht fehlen. Es ist nicht zulässig, aufgrund technischer Einschränkungen im Platzangebot darauf zu verzichten und auf eine externe Webseite mit allen Informationen zu verweisen. Alle gesetzlich zwingenden Verbraucherinformationnen müssen über das Fernkommunikationsmittel klar und verständlich dargestellt werden.
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28. August 2009

Weitere Niederlage für SAP

Urteil des LG Düsseldorf vom 22.04.2009, Az.: 12 O 23/09 In einem Rechtsstreit um irreführende Äußerungen über gebrauchte Lizenzen haben sich die Richter am LG Düsseldorf wieder einmal gegen die Interessen des Softwareriesen SAP entschieden. Der Softwarehersteller bot neben den neuen Produkten auch gebrauchte Software zu vergünstigten Preisen an. Zugleich warnte er aber beim Kauf vor einem angeblichen rechtlichen Risiko der gebrauchten Ware. Diese Aussage ist jedoch schlichtweg falsch und irreführend, sodass das Landgericht der einstweiligen Verfügung gegen SAP stattgab.
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24. August 2009

Kinder und Tauschbörsen – Haftung der Eltern?

Urteil des LG Köln vom 13.05.2009, Az.: 28 O 889/08

Wer den Mitgliedern seines Haushalts einen Internetzugang zur Verfügung stellt und dadurch die Teilnahme an Musiktauschbörsen ermöglicht, hat aufgrund dieses Risikos Prüf- und Handlungspflichten. Es ist nach Ansicht des Gerichts nicht ausreichend, es Kindern ausdrücklich und konkret zu untersagen, Musik herunterzuladen. Als weitere wirksame Maßnahmen hätten ein eigenes Benutzerkonto für die Kinder mit eingeschränkten Rechten sowie eine Firewall, die Downloads von Daten aus dem Computer verhindert, eingerichtet werden müssen.
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18. August 2009

Domainverpächter von Focus Online haftet nicht

Urteil des BGH vom 30.06.2009, Az.: VI ZR 210/08

Ein Beitrag des Nachrichtenmagazins Focus Online verletzte den Kläger in seinem Persönlichkeitsrecht. Der Verpächter der Domain focus.de haftet weder als Täter noch als Störer für Inhalte des Pächters der gegenständlichen Domain, soweit es die Grenzen der zumutbaren Prüfungspflichten übersteigt. Nach eingegangenen Hinweisen müsse der Domaininhaber jedoch die Beiträge unterbinden und Vorsorge treffen, dass es zu keinen weiteren Rechtsverletzungen kommen kann.
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14. August 2009

Der Computer mit dem Aufkleber

Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 23.06.2009, Az.: 11 U 71/08

Der Verkauf eines gebrauchten Computers, dessen Festplatte die vormals aufgespielte OEM-Software nicht mehr enthält und dem auch kein Datenträger mit dieser Software beigefügt ist, auf dessen Gehäuse aber noch das Echtheitszertifikat der Antragstellerin (Certificate of Authenticity, nachfolgend CoA) klebt, das vom Antragsgegner als Lizenz-Sticker bezeichnet wird, stellt keine Urheberrechtsverletzung dar und zielt auch nicht darauf ab, eine illegale Vervielfältigung der Software zu ermöglichen.
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