Urteile aus der Kategorie „IT-Recht“

10. März 2010

Mehr Unabhängigkeit für die Datenschutzaufsicht

Urteil des EuGH vom 09.03.2010, Az.: C-518/07

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stuft mit seiner Entscheidung vom 09.03.2010 das staatliche Aufsichtssystem in der Privatwirtschaft als europarechtswidrig ein. Damit fordert der EuGH mit seinem Urteil mehr Unabhängigkeit für die Datenschutzaufsicht. Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar begrüßte die Entscheidung des EuGH. Das Gericht habe mit seinem Urteil klargestellt, dass das Risiko der Beeinflussung auf die Entscheidungen der Datenschutzaufsichtsbehörde vermieden werden müsse.
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23. Februar 2010

Keine Verpflichtung zur Verwendung von AGB bei eBay

Urteil des LG Frankfurt am Main vom 04.12.2009, Az.: 3-12 0 123/09

Ein gewerblicher Verkäufer ist im Fernabsatz nicht verpflichtet Allgemeine Geschäftsbedingungen zu verwenden. Eine Abmahnung, die sich hierauf bezieht, ist unberechtigt, so das LG Frankfurt am Main.
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28. Januar 2010

Konkludenter Vertragsschluss durch „Nichtöffnen“ einer E-Mail

Beschluss des OLG Düsseldorf vom 26.03.2009, Az.: I-7 U 28/08

Unter bestimmten Voraussetzungen muss sich eine Partei den Zugang einer E-Mail, auch ohne tatsächliche Kenntnisnahme von deren Inhalt, zurechnen lassen. Hinterlegt eine Partei bei einem Immobilienmakler die eigene E-Mail-Adresse, muss sie davon ausgehen, dass ihr Exposées und Besichtigungstermine per E-Mail zugeschickt werden. Kommt zwischen der Partei und einem von dem Makler vorgeschlagenen Dritten ein Vertrag zustande, entsteht der Provisionsanspruch des Maklers. Dies gilt auch dann, wenn die Partei diese E-Mail nicht geöffnet haben will. Den Zugang einer E-Mail mit Nichtwissen zu bestreiten, war in diesem Fall nicht ausreichend. Ein Maklervertrag kam konkludent zustande.
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04. Januar 2010

Keine Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung

Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 02.12.2009, Az.: 11 S 32.09 Ein Webhosting-Unternehmen, das für Unternehmen und Privatpersonen Speicherplatz auf Webservern zur Verfügung stellt, ist nicht dazu verpflichtet, für eine Vorratsdatenspeicherung zu sorgen. Das Gericht kam zu dieser Entscheidung, da die Antragstellerin im vorliegenden Fall ihren Kunden die Einrichtung und Verwaltung eines Email-Postfachs lediglich erleichterte und nicht selbst als Anbieterin von Telekommunikationsdiensten nach § 113 a TKG anzusehen ist, sie also auch nicht die Pflicht der Vorratsdatenspeicherung trifft.
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30. Dezember 2009

Haftungsfall „Tokio Hotel“ – oder: die Störer-Verantwortlichkeit des Usenet-Betreibers

Urteil des HansOLG Hamburg vom 14.01.2009, Az.: 5 U 113/07

Das OLG entschied über die Störerhaftung von Betreibern eines Usenet im Rahmen von Newsgroups, die den Austausch von rechtswidrigen Dateien, im vorliegenden Fall des Musikstücks "Spring nicht" von Tokio Hotel, ermöglichen. Ein Betreiber, der sowohl einen Zugang zu Newsgroups ermöglicht sowie Informationen, die von anderen Servern des Usenet bezogen wurden, vorhält, haftet differenziert. Beim Vorhalten der von Dritten eingestellten Daten über einen Abgleich mit fremden Servern, kommt dem Betreiber nur eine passive Rolle zu, die keine Störerhaftung unmittelbar auslöst. Bei der Ermöglichung des Einstellen von Daten durch eigene Kunden ist der Betreiber gleich einem Host-Provider zu behandeln und haftet auch so.
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28. Dezember 2009

„Gewerbliches Ausmaß“ bei Filesharing über Internettauschbörse

Beschluss des PfalzOLG vom 02.02.2009, Az.: 3 W 195/08

Die Verwendung von Verkehrsdaten zur Anschlussinhaberermittlung ist dann zulässig, wenn Rechtsverletzungen in "gewerblichem Ausmaß" erfolgt sind. Ein gewerbliches Ausmaß bestimmt sich dabei nicht allein nach der Anzahl der Rechtsverletzungen, sondern auch nach der Schwere der Rechtsverletzung. So genügt es im vorliegenden Fall nach Auffassung des Gerichts für eine Verletzung in gewerblichem Ausmaß, dass die zum Download angebotene Software in ihrer aktuellen Verkaufsversion einen Wert von über 400 € hatte.
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10. Dezember 2009

Zur Weiterverbreitung „gebrauchter“ Software

Urteil des OLG Düsseldorf vom 29.06.2009, Az.: I-20 U 247/08 Dem Hersteller von Software steht dann ein Unterlassungsanspruch aus § 97 I 1 UrhG gegen den Weiterverbreiter seiner "gebrauchten" Software zu, wenn dieser die Software in einer anders verkörperten Form verbreitet, als vom Hersteller ursprünglich in Verkehr gebracht. Es liegt dabei insbesondere keine Rechtserschöpfung des Herstellers vor, da diese nur bezüglich eines in einem Vervielfältigungsstück körperlich festgelegten Werk eintreten kann; auch Sicherungskopien stellen keine derartigen Vervielfältigungsstücke dar.
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03. Dezember 2009

Anwaltskanzlei Hild & Kollegen erwirkt bundesweit wohl erste einstweilige Verfügung wegen „Klickbetrug“

Beschluss des LG Hamburg vom 09.11.2009, Az.: 312 O 671/09

Mit dem von der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen erwirkten Beschluss des LG Hamburg vom 09.11.2009 (Az.: 312 O 671/09) wird es einem Unternehmen bundesweit wohl zum ersten Mal gerichtlich verboten, systematisch die von einem Mitbewerber geschalteten Google AdWords Anzeigen in schädigender Absicht zu klicken bzw. klicken zu lassen.
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03. Dezember 2009

Betrug im Internet durch Spam-Mail-Kampagnen

Urteil des LG Göttingen vom 17.08.2009, Az.: 8 KLs 1/09

In seinem Urteil hat das Landgericht Göttingen drei Angeklagte wegen mittäterschafltichen Betrugs bzw. Beihilfe zum Betrug für schuldig befunden.  Die Angeklagten gelangten an Datensätze von 600.000 Personen mit Namen, Anschriften und Email-Adressen. Daraufhin verschickten sie Lock-(Spam)-Mails und brachten die Adressaten der Mails dazu, auf eine bestimmte Internetseite zu klicken, um daraufhin Gebühren zu verlangen und vermeintliche Verträge abzuschließen. Insgesamt haben die Angeklagten durch ihre Spam-Mail-Kampagne über 130.000 € eingenommen; sie wurden zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Die Strafvollstreckung wurde zur Bewährung ausgesetzt.
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26. November 2009

Eingeschränkte Störerhaftung für Verkausplattformen im Internet

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 30.07.2009, Az.: 3 U 214/07

Ein Internet-Auktionshaus ist nicht allein schon deshalb haftbar, weil Anbieter auf der Plattform markenrechtsverletzende Angebote einstellen. Eine Haftung kommt nur dann in Betracht, wenn trotz bestehender zumutbarer Kontrollmöglichkeiten und dem Wissen um Markenrechtsverletzungen nichts zur Unterbindung seitens des Diensteanbieters erfolgt. Wenn Markenverstöße unmittelbar durch diverse Anbieter noch nicht einmal nachgewiesen werden können, scheidet eine mittelbare Störerhaftung des Plattforminhabers erst recht aus.
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