Urteile aus der Kategorie „IT-Recht“

26. November 2009

Eingeschränkte Störerhaftung für Verkausplattformen im Internet

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 30.07.2009, Az.: 3 U 214/07

Ein Internet-Auktionshaus ist nicht allein schon deshalb haftbar, weil Anbieter auf der Plattform markenrechtsverletzende Angebote einstellen. Eine Haftung kommt nur dann in Betracht, wenn trotz bestehender zumutbarer Kontrollmöglichkeiten und dem Wissen um Markenrechtsverletzungen nichts zur Unterbindung seitens des Diensteanbieters erfolgt. Wenn Markenverstöße unmittelbar durch diverse Anbieter noch nicht einmal nachgewiesen werden können, scheidet eine mittelbare Störerhaftung des Plattforminhabers erst recht aus.
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26. November 2009

Haftung des Admin-C für Rechtsverletzung auf registrierter Domain

Urteil des OLG Stuttgart vom 24.09.2009, Az.: 2 U 16/09

Ausländische Firmen, die eine deutsche Domain bei der DENIC registrieren wollen benötigen einen deutschen sogenannten "administrativen Ansprechpartner", kurz Admin-C. Hat der in einem solchen Fall für die Domain zuständige Admin-C keinen Bezug zu der Firma, sondern erklärt sich dieser lediglich generell bereit als formell zuständiger Admin-C eingetragen zu werden, haftet dieser grundsätzlich auch nicht für die Inhalte der jeweiligen Webseite nach den Grundsätzen der Mitstörerhaftung. Verkennt der Admin-C jedoch offensichtliche und eindeutige Rechtsverletzungen, verletzt dieser seine dennoch bestehenden Prüfungspflichten und macht sich mit haftbar.
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26. November 2009

Kein Cafehaus-Gewinnspiel im Internet

Beschluss des VG Berlin vom 17.08.2009, Az.: 4 L 274.09

Bei einem Internet-Gewinnspiel darf als Preis nicht ein Pachtvertrag über eine Gaststätte vermittelt werden. Bei dem Verkauf von mindestens zehntausend Gewinnspielchancen liegt zudem eine gewerbsmäßige Veranstaltung eines anderen Spiels mit Gewinnmöglichkeit im Sinne der Gewerbeordnung vor.
(§ 80 Abs. 5 VwGO, §§ 15 Abs. 2, 33d, 33f GewO)

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25. November 2009

Kohärenz von Phishing und ungerechtfertigter Bereicherung

Urteil des KG Berlin vom 15.10.2009, Az.: 8 U 26/09

Wird beispielsweise ein Geldbetrag, der mit Hilfe von Online-Banking durch Phishing erlangt wurde, auf das Konto eines unwissenden Dritten überwiesen, muss der Dritte das Erlangte nach den Regeln der ungerechtferitgen Bereichung, §§ 812 ff. BGB, an die Bank des Geschädigten herausgeben. Ist der Dritte aber gem. § 818 Abs.3 BGB entreichert und hat keinen Vermögensvorteil mehr, hat das Kreditinsititut keinen Anspruch auf Rückzahlung. Allerdings gibt es zu den zivilrechtlichen Folgen des Phishings bislang nur wenig obergerichtliche und keine höchsrichterliche Rechtsprechung, obwohl dieses Problem des Öfteren auftritt.
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20. November 2009

Lückenloses Nachvollziehen von festgestellten IP-Adressen

Urteil des LG Frankfurt am Main vom 22.09.2009, Az.: 2-18 O 162/09

Wird eine Täterschaft oder Störereigenschaft seitens des Beklagten dezidiert in Abrede gestellt, beispielsweise im Rahmen einer eidesstattlichen Versicherung, so muss der Kläger die Zuordnung der festgestellten IP-Adresse zum Beklagten lückenlos nachweisen. Insbesondere muss er darlegen, dass es sich bei der Zuordnung um durch den Provider nach § 101 Abs. 9 UrhG ermittelte Daten handelt.
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19. November 2009

Internetverbot greift bei Internet-Lottovermittlung nicht

Urteil des OLG Koblenz vom 23.09.2009, Az.: 1 U 349/09

Aufgrund bestehender Zweifel bei der Frage der Vereinbarkeit von § 4 Abs. 4 GlüStV mit Art. 49 EG-Vertrag kann man bei einem "Internet- Lottovermittlungs- Geschäftsbesorgungsvertrag" nicht auf Beendigung durch Wegfall der Geschäftsgrundlage schließen.
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30. Oktober 2009

Keine Firmenfortführung durch Nutzung einer Internetplattform

Urteil des LG Aachen vom 08.05.2009, Az.: 6 S 226/08

Bei der bloßen Nutzung einer Internetplattform mit dem Firmennamen handelt es sich um keine Firmenfortführung im Sinne des § 25 HGB. Eine Firma liegt grundsätzlich nur dann vor, wenn der entsprechende Rechtsformzusatz beigefügt ist. Darüber hinaus handelt es sich bei einer Internetplattform gerade nicht um eine Firma sondern lediglich um das "Geschäftslokal". Wird die Internetplattform mit dem Firmennamen bezeichnet, handelt es sich dabei nur um eine Etablissementbezeichnung, die gerade nicht den Unternehmensträger bezeichnet, sondern nur das Geschäftslokal.
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19. Oktober 2009

Fehlende Angaben über Komplementär-GmbH bei Internetwerbung

Beschluss des Brandenburgischen OLG vom 17.09.2009, Az.: 6 W 141/09

Fehlende Angaben einer KG, die im Internet für den Kauf von Automobilen wirbt, über die Firma ihrer Komplementär-GmbH sowie deren Geschäftsführer im Internet beeinflussen das Verbraucherverhalten nicht in relevanter Weise. Insbesondere ist nicht zu befürchten, dass ein Verbraucher durch die fehlenden Angaben eher zum Kauf bei der KG mit den fehlenden Angaben veranlasst wird. Eine spürbare Beeinträchtigung von Mitbewerberinteressen ist daher abzulehnen und ein Wettbewerbsverstoß in einem solchen Fall zu verneinen.
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07. Oktober 2009

Einbeziehung der AGB von Internet-by-Call-Anbietern

Urteil des AG Meldorf vom 15.09.2009, Az.: 87 C 554/09 Anbieter von anmeldefreien Internet-by-Call-Verbindungen müssen ihre AGB so Kund geben, dass der Kunde die Möglichkeit hat auch ohne Internet von den AGB Kenntnis zu nehmen. Ist außerdem bei einer solchen Internet-by-Call-Verbindung nicht ausdrücklich ein bestimmter Preis vereinbart worden, ist die übliche Vergütung von momentan 1 Cent/min zu entrichten.
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02. Oktober 2009

Werbeemails ohne Einwilligung sind unzumutbare Belästigung

Pressemitteilung des AG München zum Urteil vom 09.07.2009, Az.: 161 C 6412/09

Ein Unternehmen, das Werbeemails an die E-Mail-Adresse einer Arztpraxis versendet ohne die Einverständniserklärung des Empfängers einzuholen greift in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb ein. Der Versand solcher Werbemails stellt für den Empfänger eine unzumutbare Belästigung dar, deren Unterlassung gefordert werden kann. Die Belästigung ist darauf zurückzuführen, dass der Empfänger zeitlichen Aufwand und Mühe in die Aussortierung der unerwünschten E-Mails investieren muss.
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