Urteile aus der Kategorie „IT-Recht“

01. Juli 2013

Unwirksame AGB-Klauseln in Samsungs App-Store

Urteil des LG Frankfurt a.M. vom 06.06.2013, Az.: 2-24 O 246/12 In einem weiteren Verfahren hat die Verbraucherzentrale Bundesverband feststellen lassen, dass auch Samsung 12 verschiedene unzulässige AGB-Klauseln in seinen Apps-Servicebedingungen, Nutzungsbedingungen und der Endanwender-Lizenzvereinbarung für Applikationen verwendet. Das südkoreanische Unternehmen behielt sich unter anderem die völlige Änderung von Leistungen gegenüber dem Kunden vor und beschränkte in unzulässiger Weise die eigene Haftung. Zudem forderte es die umfassende Zustimmung des Verbrauchers in die Schaltung von Werbung.
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25. April 2013

Urheberrechtliche Zulässigkeit von Online-Videorecordern

Urteil des BGH vom 22.04.2009, Az.: I ZR 175/07 Hersteller der Vervielfältigung einer Funksendung durch Aufnahme auf Bild- oder Tonträger ist allein derjenige, der die körperliche Festlegung der Funksendung technisch bewerkstelligt, selbst wenn er sich dabei technischer Hilfsmittel bedient, die Dritte zur Verfügung gestellt haben. Eine Funksendung wird nicht öffentlich zugänglich gemacht, wenn jeweils nur eine einzelne Aufnahme einer Sendung auf Bild- oder Tonträger jeweils nur einer einzelnen Person zugänglich gemacht wird, selbst wenn diese einzelnen Personen in ihrer Gesamtheit eine Öffentlichkeit bilden.
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16. April 2013

Statthaftigkeit eines Besichtigungsanspruchs bei möglicher Urheberrechtsverletzung bei Teilen einer Software

Urteil des BGH vom 20.09.2012, Az.: I ZR 90/09 Einem Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes eines Computerprogramms nach § 809 BGB zum Zwecke des Nachweises einer Urheberrechtsverletzung steht nicht entgegen, dass unstreitig nicht das gesamte Computerprogramm übernommen wurde, sondern lediglich einzelne Komponenten und es deswegen nicht von vornherein ausgeschlossen werden kann, dass gerade die übernommenen Komponenten nicht auf einem individuellen Programmierschaffen desjenigen beruhen, von dem der Kläger seine Ansprüche ableitet.
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09. April 2013

Providerwechsel ohne Auftrag des Domaininhabers unzulässig

Urteil des BGH vom 25.10.2012, Az.: VII ZR 146/11 a) Die Domainbedingungen der Domain-Registrierungsstelle DENIC eG von 2004 erfordern für einen Providerwechsel einen vom Domaininhaber autorisierten Auftrag. Nach den Erläuterungen der DENIC zum Providerwechsel kommt dem Schweigen des bisher die Domain verwaltenden DENIC-Mitglieds auf Anfragen der Beklagten, zu einem Providerwechselauftrag Stellung zu nehmen, nicht der Erklärungswert zu, dass das bisher die Domain verwaltende DENIC-Mitglied im Namen des Domaininhabers dem Providerwechsel zustimmt und damit den neuen Provider im Wege der Erteilung einer Außenvollmacht bevollmächtigt.
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08. April 2013

„Die Heiligtümer des Todes“ – Statthaftigkeit der Beschwerden von Anschlussinhabern gegen die Gestattung von Auskunftserteilung

Beschluss des BGH vom 05.12.2012, Az.: I ZB 48/12 a) Die Beschwerde eines Anschlussinhabers gegen die Gestattung der Auskunftserteilung nach § 101 Abs. 9 Satz 1 UrhG ist gemäß § 62 Abs. 1 und 2 Nr. 2 FamFG auch dann statthaft, wenn sie erst nach Erteilung der Auskunft eingelegt worden ist. b) Die Beschwerdefristen des § 63 Abs. 3 FamFG gelten nicht für Beschwerden von Anschlussinhabern gegen die Gestattung der Auskunftserteilung nach § 101 Abs. 9 Satz 1 UrhG.
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21. März 2013

Vergütungspflicht auch ohne Vertrag

Urteil des OLG Köln vom 16.11.2012, Az.: 19 U 93/12

Die Klägerin hat für die Beklagte EDV-Dienstleistungen erbracht. Nachdem eine Funktion des EDV-Systems, die jedoch für den Geschäftsbetrieb der Beklagten wichtig war, nicht mehr lief, stellte die Klägerin den lauffähigen Zustand des Systems wieder her, ohne dass hierüber ein Vertrag zustande gekommen wäre. Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass die Klägerin einen Anspruch auf Ersatz der notwendigen Aufwendungen für die Wiederherstellung des Systems aus Geschäftsführung ohne Auftrag hat.

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20. Februar 2013 Kommentar

Admin-C haftet bei vielfacher Domain-Registrierung nicht ohne weiteres als Störer für Rechtsverletzungen von Dritten

Kommentar zum Urteil des BGH vom 13.12.2012, Az.: I ZR 150/11

Wird eine Vielzahl von Domains erstmalig registrierbar und erfolgt sodann auch die Registrierung in großer Zahl, haftet der Admin-C nicht per se für Rechtsverletzungen Dritter. Eine Haftung kommt viel mehr nur dann in Frage, wenn besondere gefahrerhöhende Umstände einfallen. Lesen hierzu unseren Artikel zum aktuellen Urteil des BGH.

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13. Februar 2013

BGH legt EuGH Frage zum Schutz von Schutzmaßnahmen für Videospiele vor

Pressemitteilung Nr. 25/2013 des BGH zum Beschluss vom 06.02.2013, Az.: I ZR 124/11 Der BGH hat dem EuGH die Frage vorgelegt, wie weitreichend Schutzmaßnahmen von Videospielen geschützt werden und von welcher Norm dieser Schutz erfasst wird. Fraglich ist, ob Videospiele, die sowohl Computerprogramme als auch Sprach-, Musik-, Lichtbild- und Filmwerke enthalten, in den Schutzbereich der speziell für Computerprogramme entwickelten oder der allgemein für Werke geltenden Bestimmungen fallen.
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08. Januar 2013

DDoS-Attacke strafbar

Urteil des LG Düsseldorf vom 22.03.2011, Az.: 3 LKs 1/11

Durch DDos-Attacken werden die Dienste eines Servers mit einer großen Anzahl von Anfragen - einer größeren als der Server zu bearbeiten in der Lage ist - belastet, wodurch dieser die regulären Anfragen nur noch langsam oder überhaupt nicht mehr bearbeiten kann. Das LG Düsseldorf warf einem Angeklagten Erpressung und Computersabotage vor und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 10 Monaten, da dieser verschiedenen Glücksspielanbietern mit einer DDoS-Attacke drohte, wenn sie nicht einen Betrag zwischen 1.000 Euro und 2.000 Euro an den Angeklagten entrichten würden.
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06. Dezember 2012

Störerhaftung aufgrund der Nutzung der Filesharing – Software „RetroShare“

Beschluss des LG Hamburg vom 24.09.2012, Az.: 308 O 319/12 Wer die Filesharing-Software "RetroShare" nutzt, haftet zwar nicht als Täter oder Teilnehmer, allerdings haftet er als Störer. Er ist als Störer, da er anderen Teilnehmern des RetroShare-Netzwerkes die Nutzung seines Anschlusses zur Weiterleitung eines Titels ermöglichte und er Prüfpflichten verletzt hat; er hat bewusst eine Software eingesetzt, die es anderen Teilnehmern des RetroShare-Netzwerkes ermöglichte, rechtswidrig Dateien über seinen Anschluss öffentlich zugänglich zu machen, ohne dass er dies in irgendeiner kontrollieren konnte.
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