Urteile aus der Kategorie „IT-Recht“

07. August 2015

Elektronisch übermittelte Handelsregisteranmeldungen und XML-Dateien

Dokument mit Beschriftung XML, XML-Datei
Beschluss des OLG Nürnberg vom 19.11.2014, Az.: 12 W 2217/14

Elektronisch übermittelte Erklärungen, insbesondere Handelsregisteranmeldungen, sind, ebenso wie schriftliche Erklärungen, so auszulegen, wie der menschliche Adressat sie nach Treu und Glauben und der Verkehrssitte verstehen darf. Weicht eine elektronische Handelsregisteranmeldung dabei von der mit ihr verknüpften XML-Datei ab, so ist der Vorgang wie eine „Falschadressierung“ zu behandeln, da XML-Datensätzen nicht rechtsverbindlich im Sinne des § 12 II 1 HGB i.V.m. § 2 ERVV sind. Außerdem bedürfen solche XML-Dateien keiner qualifizierten elektronischen Signatur nach § 2 Nr. 3 SigG.

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06. August 2015

Entfernung von Software-Verpackung verstößt nicht gegen Markenrechte

Eine rote DVD- bzw. CD- Hülle mit einem kleinen weißen Schriftzug "SOFTWARE PACKAGE" oben rechts ist geöffnet. Aus der Öffnung ragt eine DVD bzw. CD heraus.
Urteil des LG Hamburg vom 21.01.2015, Az.: 408 HKO 41/14

Entfernt eine Versandhändlerin beim Vertrieb von Software zur Erleichterung der Steuererklärung neben der Umverpackung der CD-ROM auch schriftliche Anwendungshilfen, liefert jedoch neben dem Datenträger auch die Seriennummer und die rückseitig abgedruckten Lizenzbestimmungen aus, so werden die charakteristischen Eigenschaften der Ware nicht verändert. Erfüllt die Ware weiterhin die vorgeschriebenen Kennzeichnungspflichten und ist der Ruf der Marke nicht gefährdet, so liegt keine Markenrechtsverletzung vor.

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30. Juli 2015

Kein Rechtsverstoß durch Werbeblocker-Programm „Adblock Plus“

AD BLOCK Schild mit rotem Rand
Urteil des LG Hamburg vom 21.04.2015, Az.: 416 HKO 159/14

Werbeblocker mit Whitelist-Funktion stellen keine wettbewerbswidrige Behinderung von Online-Angeboten dar, die sich durch die geblockte Werbung finanzieren. Eine Verantwortlichkeit von Adblocker scheidet aus, da letztlich der Nutzer der Software über die Filterung der Werbung entscheidet.

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01. Juni 2015

Zulässigkeit des Werbeblockers Adblock Plus

Adblock-Schriftzug auf einem dem Stop-Schild nachgeahmten Untergrund in rot und weiß
Pressemitteilung Nr. 04/15 des LG München I vom 27.05.2015, Az.: 37 O 11673/14, 37 O 11843/14

Die kostenlose Software Adblock Plus zur Werbeunterdrückung auf Webseiten im Internet ist zulässig. In dem Vertrieb des Programms ist keine wettbewerbswidrige Behinderung der Webseitenbetreiber zu erkennen, da lediglich der jeweilige Anwender über die Nutzung oder Nichtnutzung des Werbeblockers entscheidet. Auch ist von keinem urheberrechtlichen Verstoß auszugehen, selbst wenn der Anbieter des kostenlosen Inhalts mit einer solchen Werbeunterdrückung nicht einverstanden ist. Da die Software zudem keine marktbeherrschende Stellung auf dem deutschen Markt einnimmt, ist die Software auch mit Kartellrecht vereinbar.

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19. Mai 2015

Vectoring-Werbung ist irreführend

Graue Computer-Maus ist mit einer Weltkugel verbunden, am Kabel steht "100 Mbit"
Urteil des OLG Köln vom 27.03.2015, Az.: 6 U 134/14

Eine Werbevideo, welches die Vectoring-Technologie erklärt und in diesem Zusammenhang eine Erhöhung der Datenübertragungsrate anpreist, kann irreführend sein, wenn für einen erheblichen Teil der so bestimmten Verkehrskreise die Aussage des Videos dahingehend zu verstehen ist, dass diese Technik uneingeschränkt Downloadgeschwindigkeiten von 100 MBit/s und Uploadgeschwindigkeiten 40 MBit/s erlaubt, obwohl es sich dabei lediglich um einen Maximalwert und keinen Durchschnittswert handelt. Gerade weil der Verbraucher mit der üblichen Formulierung „bis zu” vertraut ist, liegt für ihn die Annahme nahe, dass die neue Technik durch die Formulierung „von maximal 50 MBit/s auf 100 MBit/s“ eine konstante Geschwindigkeit erlaubt. Dem steht auch nicht entgegen, dass dem Verbraucher bekannt ist, dass in den bestehenden Netzen die jeweils erreichbare Höchstgeschwindigkeit von Faktoren abhängig ist, die nicht von dem Anbieter zu vertreten sind.

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13. April 2015

Demo-Version einer Software auf Internetseite stellt öffentliche Zugänglichmachung einer Software dar

Binär-Zahlencode im einem blauen Raum
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 27.01.2015, Az.: 11 U 94/13

Wird auf einer Internetseite eine Demoversion mit vollem Nutzungsumfang zur Verwendung bereitgestellt, ist darin eine öffentliche Zugänglichmachung des Computerprogramms auch dann zu sehen, wenn eine Veröffentlichung des Quellcodes der Software tatsächlich nicht erfolgt ist. Für ein öffentliches Zugänglichmachen genügt vielmehr der Zugriff auf die graphische Benutzeroberfläche der geschützten Software. Eine Dekompilierung der Software zu Zwecken der Entfernung eines Google Analytics Tracking Codes aus Datenschutzgründen rechtfertigt indes ebenfalls nicht die Verletzung von Nutzungsrechten.

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11. März 2015

Deinstallation von Software stellt nicht Quasi-Rückgabe einer Mietsache dar

Aneinandergereihte Würfel mit der Aufschrift "Software", die auf einer Tastatur liegen.
Beschluss des OLG Köln vom 24.11.2014, Az.: 19 U 17/14

Die temporäre Überlassung der Nutzungsmöglichkeit einer Software im Wege einer reinen Lizensierung, ohne dass bestimmungsgemäß Zugriff auf einen fremden Server besteht, kann mangels Sachqualität des Vertragsgenstandes keinen mietvertraglichen Charakter haben. Ein Rückgriff auf mietvertragliche Vorschriften kommt mangels vergleichbarer Interessenlage und Regelungslücke nicht in Betracht. Auch die vollständige und fristgerechte Deinstallation der Software (als Quasi-Rückgabe) sowie die im Falle ihres Unterlassens mietvertraglichen Rechtsfolgen einer Vertragsverlängerung oder zumindest Entschädigungspflicht scheiden aus; vielmehr läuft das Nutzungsrecht an der Software nach dem Lizenzzeitraum einfach aus.

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02. März 2015

Geschwindigkeitsdrosselung bei Internettarif kann zulässig sein

Mehrere Computerserver mit Kabeln
Urteil des LG Düsseldorf vom 18.02.2015, Az.: 12 O 70/14

Eine Bestimmung, welche die Drosselung der Verbindung eines LTE-Internettarifs bei Überschreitung eines bestimmten monatlichen Datenvolumens vorsieht, kann als Leistungsbeschreibung wettbewerbsrechtlich zulässig sein, wenn nicht der Eindruck erweckt wird, es handle sich um eine Flatrate. Dabei kann insbesondere aus der Tatsache, dass eine Tarifbezeichnung das Wort "Zuhause" enthält, nicht geschlossen werden, dass bei Verbrauchern ein solcher Eindruck erweckt wird.

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09. Februar 2015 Top-Urteil

Bestätigungsmail über Kundenkontoeröffnung kann unzulässige Werbung darstellen

Zwei gegenüber stehende Platten auf denen viele Posteingangszeichen von E-Mails sowie Binärcodes dargestellt sind.
Urteil des AG Pankow-Weißensee vom 16.12.2014, Az.: 101 C 1005/14

Eine Bestätigungs-E-Mail über die Einrichtung eines Kundenkontos kann unverlangt zugesendete Werbung darstellen, wenn der Empfänger die Eröffnung des Kontos nicht veranlasst und der Zusendung nicht anderweitig ausdrücklich und nachweisbar (per "double-opt-in-Verfahren") zugestimmt hat.

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30. Dezember 2014

Zur Haftung von Google für rechtswidrige Snippets in Suchergebnissen

Urteil des LG Hamburg von 07.11.2014, Az.: 324 O 660/12

Google haftet als Suchmaschinenbetreiber ab Kenntniserlangung für die Inhalte rechtswidriger Snippets in Suchergebnissen, wenn in diesen ein rechtswidriger Inhalt im Rahmen des Snippets verbreitet wird, kein berechtigtes öffentliches Interesse an deren Verbreitung besteht und der Eintrag nach Kenntniserlangung nicht entfernt wird.

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