Abmahnung der Louis Vuitton Malletier durch Rechtsanwälte Preu Bohlig & Partner wegen Verletzung von Markenrechten

10. Januar 2017
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Unsere Mandantin hat eine Abmahnung der Rechtsanwälte Preu Bohlig & Partner im Namen der Louis Vuitton Malletier erhalten, in der ihr vorgeworfen wird, Tücher, Schals und Gürtel mit Louis Vuitton Kennzeichnung ohne die Zustimmung der Louis Vuitton Malletier zu verkaufen, und somit die Markenrechte der Louis Vuitton Malletier verletzt zu haben.

Die Abmahnung der Louis Vuitton Malletier im Einzelnen

In der Abmahnung wird angeführt, unsere Mandantin habe in Ihrem Geschäft Tücher und/oder Schals in unterschiedlichen Farbgebungen sowie Gürtel angeboten und vertrieben, welche das kennzeichnende „Toile Monogram“ und /oder das Kennzeichen von Louis Vuitton und/oder das Zeichen „Louis Vuitton“ und/oder das Kennzeichen „LOUIS VUITTON PARIS“ in identischer Weise übernehmen, jedoch weder von Louis Vuitton Malletier hergestellt noch mit deren Zustimmung mit den zugunsten von Louis Vuitton Malletier geschützten Marken versehen wurden. Dadurch seien die Markenrechte der Louis Vuitton Malletier verletzt. Darüber hinaus liege der Tatbestand einer unlauteren Rufausbeutung i.S.d. Art. 9 Abs. 1 lit. c) UMV vor, da unserer Mandantin vorgeworfen wird, mit dem Angebot und Vertrieb der in Rede stehenden Ware, das besondere Image und die hohe Wertschätzung in unlauterer Weise auszunutzen.

Unsere Mandantin soll es nun unterlassen, im geschäftlichen Verkehr in der Bundesrepublik Deutschland Tücher und/oder Schals und/oder Gürtel ohne die Zustimmung der Louis Vuitton Malletier, Société Anonyme, die mit den Kennzeichen von Louis Vuitton versehen sind, anzubieten, zu vertreiben und/oder in sonstiger Weise in den Verkehr zu bringen. Zudem wird sie dazu aufgefordert, für die Kosten der Inanspruchnahme der Rechtsanwälte Preu Bohlig & Partner in Höhe von EUR 2.657,00 nebst Testkaufkosten in Höhe von € 865,14 sowie die Kosten der Einholung einer Gewerberegisterauskunft in Höhe von EUR 25,00, mithin in Höhe von insgesamt EUR 3.547,14, zu erstatten.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Louis Vuitton Malletier

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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