Abmahnung der Groll GmbH & Co. KG durch die Rechtsanwälte Müller Hoffmann & Partner wegen Markenrechtsverletzung an „AIRFLEX“
Uns liegt eine Abmahnung der Groll GmbH & Co. KG, ausgesprochen durch die Rechtsanwälte Müller Hoffmann & Partner vor. In dieser wird unserem Mandanten vorgeworfen durch die Benutzung der Bezeichnung „AirFlex“ für Matratzen eine Markenrechtsverletzung begangen zu haben.