Abmahnung der Schmidt Spiele GmbH durch die Rechtsanwälte Fortmann Tegethoff wegen Markenrechtsverletzung an „Mensch ärgere Dich nicht“

10. Februar 2022
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Uns liegt eine Abmahnung der Schmidt Spiele GmbH, ausgesprochen durch die Rechtsanwälte Fortmann Tegethoff, vor. In dieser wird unserem Mandanten vorgeworfen, durch den Verkauf eines Brettspiels über ebay-Kleinanzeigen eine Markenrechtsverletzung an „Mensch ärgere Dich nicht“ begangen zu haben.

Die Abmahnung der Schmidt Spiele GmbH im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben der Rechtsanwälte Fortmann Tegethoff wird näher ausgeführt, dass unser Mandant über ebay-Kleinanzeigen ein Gesellschaftsspiel unter der Bezeichnung „Spiel Mensch ärgere dich nicht“ zum Verkauf angeboten habe. Das Spielbrett und die Bezeichnung sollen im Wesentlichen dem Spiel der Schmidt Spiele GmbH entsprechen. Dies soll eine Verwechslungsgefahr gemäß § 14 Abs. 2 MarkenG begründen.

Infolgedessen wird unser Mandant zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert, wobei ein entsprechendes Exemplar dem Schreiben beigefügt wurde. Daneben wird von unserem Mandanten Auskunft darüber verlangt, ob bereits derartige Gesellschaftsspiele mit der Bezeichnung „Spiel Mensch ärgere dich nicht“ verkauft wurden. Wenn dies der Fall sein sollte, wird weiterhin Auskunft über die Anzahl sowie die Höhe des Umsatzes und des Gewinns verlangt. Zuletzt werden Abmahnkosten in Höhe von EUR 3.020,34 geltend gemacht, die aus dem Gegenstandswert in Höhe von EUR 150.000.- berechnet werden.

 

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Schmidt Spiele GmbH

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

2 Kommentare

  1. Barbara, 4. August 2022

    @Barbara Bettina Wirthwein, Sie haben den Artikel wohl nicht verstanden?

  2. Barbara Bettina Wirthwein, 16. Februar 2022

    Ein Abmahnschreiben ist dann wohl doch kein Spiel bei dem man sagt: „Ach Mensch, ärgere dich doch nicht…“

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