Abmahnung der Gsimsl GmbH & Co durch die Rechtsanwälte Schulz & Hofstetter wegen unwahrer Tatsachenbehauptungen auf Google
Die Abmahnung der Gsimsl GmbH & Co im Einzelnen
Konkret wird unsere Mandantschaft beschuldigt, bei der Internetplattform Google eine Rezension über die Gsimsl GmbH & Co abgegeben zu haben, die angeblich nachweislich unwahre Tatsachenbehauptungen enthalte und geeignet sei, sowohl den Ruf als auch das Geschäft der Gegenseite vermeintlich zu schädigen.
Diesbezüglich fordern die Rechtsanwälte Schulz & Hofstetter unsere Mandantschaft auf, die beanstandete Rezension unverzüglich zu löschen, den Inhalt zu widerrufen und weitere vermeintliche unwahre Rezensionen zukünftig zu unterlassen.
Zudem soll unsere Mandantschaft eine Widerrufs- und Unterlassungserklärung unterzeichnen. Aufgrund des angeblich widerrechtlichen und geschäftsschädigenden Verhaltens wird unsere Mandantschaft aufgefordert, die gegnerischen Rechtsanwaltskosten in Höhe von EUR 973,66.-, errechnet aus einer 1,3 Geschäftsgebühr bei einem Gegenstandswert von EUR 10.000.-, zu tragen. Die Gegenseite behält sich vor, weiteren Schadensersatz geltend zu machen.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Gsimsl GmbH & Co
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.