Abmahnung der Edge Systems LLC durch die Rechtsanwälte Heissner & Struck wegen Markenrechtsverletzung an Hydrafacial

17. Juli 2020
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Uns liegt eine Abmahnung der Edge Systems LLC vor, die durch die Rechtsanwälte Heissner & Struck ausgesprochen wurde. In dem Abmahnschreiben wird einem unserer Mandanten vorgeworfen, eine Markenrechtsverletzung an Hydrafacial begangen zu haben.

Die Abmahnung der Edge Systems LLC im Einzelnen

Die Edge Systems LLC gibt an, Inhaberin diverser Marken mit dem Bestandteil Hydrafacial u. a. auch mit Schutz für Kosmetikbehandlungen zu sein. Sie sei unserer Mandantschaft dadurch bekannt, dass die Edge Systems LLC, Hersteller von Hydrafacial, also des vermeintlich bekannten Towers Hydrafacial MC und der auf die Behandlung abgestimmten Hydrafacial Pflegeprodukten sei. Nach Aussage der Gegenseite, habe die Edge Systems LLC gemeinsam mit ihrem Vertriebspartner, EcoMedic GmbH, in den vergangenen Jahren erheblich in das Marketing von Hydrafacial investiert und dieses vermeintlich intensive Marketing und die hervorragende Qualität der Produkte hätten dazu geführt, dass sich Behandlungen mit den Hydrafacial-Produkten der Gegenseite nun auch in Deutschland großer Beliebtheit erfreuen und regelmäßig in der Presse darüber berichtet werde. Außerdem sei nicht nur in der Fachpresse, sondern auch in Frauenzeitschriften in Deutschland seit Jahren intensiv über „Hydrafacial“ berichtet worden. Lediglich beispielhaft seien angeblich entsprechende Ausschnitte aus der Presse dem Abmahnschreiben beigefügt.

In dem Abmahnschrieben wird unserer Mandantschaft vorgeworfen, eine Gesichtsbehandlung unter der Bezeichnung „Hydrafacial“ angeboten und potenziellen Kunden gegenüber auch so benannt zu haben, obwohl sie kein Partner der Gegenseite wäre. Des Weiteren benutze unsere Mandantschaft bei der Bewerbung dieser Gesichtsbehandlungen in sozialen Netzwerken, die Bezeichnungen „Hydrafacial“ und „Hydrofacial“.

Durch Verwendung der Bezeichnung „Hydrafacial“ oder „Hydrofacial“, führe unsere Mandantschaft bei den Kunden eine Täuschung herbei, wodurch die Kunden angeblich irregeleitet werden. Außerdem seien die Rechte der Gegenseite an ihren Marken, Art. 9 (2) UMV bzw. § 14 MarkenG verletzt: Indem unsere Mandantschaft die Kosmetikbehandlungen unter der Bezeichnung „Hydrafacial“ und „Hydrofacial“ anbietet, würde sie identische bzw. hochgradig ähnliche Marken für identische Dienstleistungen nutzen und die vermeintlichen Rechte der Gegenseite verletzen. Auch seien die Kunden unserer Mandantschaft dadurch getäuscht worden, dass sie bei der Bezeichnung einer Behandlung mit „Hydrafacial“ bzw. „Hydrofacial“ annehmen würden, sie sei Partner der Gegenseite.

Daraus folgern die Heissner & Struck Rechtsanwälte, Ansprüche der Edge Systems LLC aus den Regeln der Geschäftsführung ohne Auftrag, Art. 9 UMV, Art. 17 UMV i. V. m. § 14 Abs. 6 MarkenG, § 12 Abs. 1 UWG. Demzufolge wird unser Mandant aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen. Ein vorformuliertes Exemplar einer solchen Unterlassungserklärung liegt dem Abmahnschreiben bereits als Anlage bei Darüber hinaus soll unsere Mandantschaft die Rechtsverfolgungskosten der Gegenseite in Höhe von EUR 1.973,90,-, errechnet aus einem Gegenstandswert von EUR. 100.000,- zuzüglich Auslagenpauschale von EUR 20,00,-, bezahlen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Edge Systems LLC

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

5 Kommentare

  1. Lilli Mähl, 20. Februar 2023

    Hallo, ich habe ebenfalls eine Email und Forderung o.g. Firma und Kanzlei erhalten und hätte gerne ein Beratungsgespräch.

  2. Madlen Altikulac, 23. Januar 2023

    Hallo, habe so ein Schreiben bekommen. Würde mich gerne infirmieren.

  3. Anja Lange, 6. September 2022

    Ein liebes Hallo, ich habe auch eine solche Email bekommen. Was muss bzw kann ich tun?
    Ein lieber Gruß Anja Lange

  4. Pira, 24. Juni 2022

    Guten Abend
    Genau so eine Abmahnung haben wir bekommen.
    Was kann ich dagegen tun bitte?
    Lg

  5. Fulya Tonca, 30. Juni 2021

    Hallo, heute habe ich eine Abmahnung von dieser besagten Firma bekommen. Streiters 2.100€

    Könnten sie mir helfen dabei?

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