Abmahnung der DIHK-Gesellschaft für berufliche Bildung durch die Rechtsanwalt Dr. Groß wegen Urheberrechtsverletzung an mehreren IHK-Lehrgangsmaterialien

07. Juli 2020
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Rechtsanwalt Dr. Groß mahnt einen unserer Mandanten im Namen der DIHK-Gesellschaft für berufliche Bildung ab. In dem Abmahnschreiben wird unserer Mandantschaft vorgeworfen, eine Urheberrechtsverletzung an mehreren IHK-Lehrgangsmaterialien begangen zu haben.

Die Abmahnung der DIHK-Gesellschaft für berufliche Bildung im Einzelnen

Konkret wird unserer Mandantin vorgeworfen, sie habe über eBay-Kleinanzeigen eine Vielzahl von IHK-Lehrgangsmaterialien zum Lehrgang wirtschaftsbezogene Qualifikationen als elektronische Dateien vertrieben. Nach Angaben von Rechtsanwalt Dr. Groß, sei die Gegenseite über einen Probekauf zu der Kenntnis gelangt.

Nach Aussage des gegnerischen Rechtsanwalts, sind die Werke der DIHK-Gesellschaft für berufliche Bildung als geistiges Eigentum durch das Urheberrechtsgesetz (UrhG) geschützt. Deshalb dürften urheberrechtlich geschützte Werke grundsätzlich nicht ohne Erlaubnis kopiert im Sinne einer illegalen Vervielfältigung angeboten werden, da ansonsten das vermeintliche ausschließliche Nutzungsrecht verletzt sei, §§ 16, 17 UrhG i. V. m. 31 UrhG.

Laut der Angaben im Abmahnschreiben, ist die DIHK-Gesellschaft für berufliche Bildung ausschließlich berechtigt, Schadensersatz- Unterlassungs- und Auskunftserteilungsansprüche wegen der vermeintlich gegebenen Rechtsverletzung an den IHK-Lehrgangsmaterialien geltend zu machen, § 97 ff. UrhG. Weiterhin würde unsere Mandantschaft mit dem Handel in den Gewerbebetrieb der Gegenseite eingreifen, wonach auch Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche nach §§ 823 ff. BGB gegeben wären.

Deshalb fordert die DIHK-Gesellschaft für berufliche Bildung unsere Mandantin auf, weitere Rechtsverletzungen zu unterlassen. Diesbezüglich wird unsere Mandantschaft angewiesen, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Ein vorformuliertes Muster für eine solche Unterlassungserklärung ist dem Abmahnschreiben bereits in der Anlage beigefügt. Außerdem macht Rechtsanwalt Dr. Groß Schadensersatzansprüche geltend. Weiterhin sei unsere Mandantschaft verpflichtet, Auskunft über die Herkunft, die Anzahl und die bisherige vermeintliche Verbreitung der Vervielfältigungsstücke zu erteilen.

Weiterhin wird unsere Mandantschaft aufgefordert, die Rechtsverfolgungskosten der Gegenseite in Höhe von EUR 887,03.- zu begleichen, die sich aus einem Gegenstandswert von EUR 10.000.- berechnen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der DIHK-Gesellschaft für berufliche Bildung

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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