Abmahnung der Acario UG durch Rechtsanwalt Gereon Sandhage wegen Wettbewerbsverstoß aufgrund eines angeblich fehlenden Links zur OS-Plattform

29. Juni 2020
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Einen unserer Mandanten erreicht eine Abmahnung der Acario UG, die durch Herrn Rechtsanwalt Gereon Sandhage ausgesprochen wurde. In dem Abmahnschreiben wird behauptet, unser Mandant habe in seinem Online-Shop auf der Verkaufsplattform eBay keinen Link zur OS-Plattform zur Verfügung gestellt und dadurch einen Wettbewerbsverstoß begangen.

Die Abmahnung der Acario UG im Einzelnen

Die Acario UG betreibt einen Online-Shop, in dem Angelzubehör wie Angelruten, Rollen, Haken, Kunstköder und Equipment verkauft wird. Deshalb steht sie nach Aussage von Rechtsanwalt Gereon Sandhage in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis zu unserer Mandantschaft. Unserem Mandanten wird in dem Abmahnschreiben vorgeworfen, er habe im Rahmen seines Online-Shops auf der Handelsplattform eBay gegen zwingende gesetzliche Vorgaben im Fernabsatz verstoßen.

Die Gegenseite behauptet konkret, unser Mandant habe bei seinen eBay-Angeboten keinen klickbaren Link zur OS-Plattform zur Verfügung gestellt. Rechtsanwalt Gereon Sandhage verweist dazu auf die EU-Verordnung Nr. 524/2013 (ODR-Verordnung) über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten, die am 09.01.2016 in Kraft getreten ist. Damit bestehe seit dem 09.01.2016 für alle Händler auf der Handelsplattform eBay die Pflicht, Informationen über die OS-Plattform zur Verfügung zu stellen.

Dieser Pflicht sei unsere Mandantschaft angeblich nicht nachgekommen. Der Gesetzgeber und die Rechtsprechung verlangen nach Ansicht der Gegenseite beim Impressum (bei eBay „Rechtliche Informationen des Verkäufers“) einen Hinweis auf die OS-Plattform sowie einen anklickbaren Link. Soweit unser Mandant den Hinweis oder auch gegebenenfalls einen Link an anderer Stelle seines Shops aufführe, genüge das den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Deshalb macht die Gegenseite einen Unterlassungsanspruch gegen unsere Mandantschaft gemäß §§ 8 Abs. 1, 3 UWG geltend. Namens der Acario UG fordert Rechtsanwalt Gereon Sandhage unseren Mandanten auf, das beanstandete Verhalten unverzüglich einzustellen und den Link auf die OS-Plattform in der geforderten Art und Weise bei seinen Angeboten vorzuhalten.

Zur Beseitigung einer vermeintlich bestehenden Wiederholungsgefahr habe unser Mandant eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Ein vorformuliertes Exemplar einer solchen Erklärung liegt dem Abmahnschreiben bereits als Anlage bei. Zudem soll unsere Mandantschaft die Rechtsverfolgungskosten der Gegenseite in Höhe von EUR 334,75.-, errechnet aus einem Gegenstandswert von EUR 3.000.-, bezahlen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Acario UG

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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