Abmahnung der Machineseeker Group GmbH durch die Rechtsanwälte Korte & Partner wegen DSGVO-Verstoß aufgrund unrechtmäßiger Verarbeitung von Daten
Die Abmahnung der Machineseeker Group GmbH im Einzelnen
In dem Abmahnschreiben der Rechtsanwälte Korte & Partner wird näher aufgeführt, dass sich unser Mandant im Internetportal der Machineseeker Group GmbH registriert und Maschinen angeboten und sich als Eigentümer geriert habe. Tatsächlich sei jedoch eine dritte Firma Eigentümerin der Maschinen und unser Mandant weise nicht daraufhin, dass er die Maschinen nicht auf eigene Rechnung vertreibt. Zur Weitergabe von Anfragen an Dritte sei er nicht berechtigt, außerdem hätte auch keine Einwilligung vorgelegen. Daher läge eine unrechtmäßige Verarbeitung i.S.v. Art. 6 DSGVO vor, die Machineseeker Group GmbH müsse für die Einhaltung der DSGVO innerhalb ihrer Plattform Sorge tragen.
Infolgedessen wird unser Mandant zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert, wobei dem Schreiben ein entsprechendes Exemplar beigefügt wurde. Daneben wird ein Schadensersatzanspruch in Höhe von EUR 7.500 geltend gemacht. Durch die Weitergabe der Daten sei ein Schaden entstanden, bestehend aus den entgangenen Einnahmen hinsichtlich der Gebühren aus dem Vertragsverhältnis mit dem Eigentümer der Maschinen. Diese Gebühren hätten monatlich EUR 750 betragen, aufgrund des Zeitraumes von zehn Monaten ergebe sich daher eine Summe von EUR 7500.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Machineseeker Group GmbH
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.