Abmahnung der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer wegen Urheberrechtsverletzung an dem Film „The Gentlemen“
Die Abmahnung der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft im Einzelnen
Konkret wird unserem Mandanten vorgeworfen, er habe den Film „The Gentlemen“ über seinen Internetanschluss mit Hilfe eines Filesharing-Programms unerlaubt angeboten, übertragen und damit einer Vielzahl von Personen unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Unser Mandant wurde nach Angaben der Rechtsanwälte Waldorf Frommer in einem gerichtlichem Auskunftsverfahren gemäß § 101 Abs. 9 UrhG als Anschlussinhaber ermittelt.
Nach Aussage der gegnerischen Rechtsanwälte sind die Werke der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft als geistiges Eigentum durch das Urheberrechtsgesetz (UrhG) geschützt. Deshalb dürften urheberrechtlich geschützte Werke grundsätzlich nicht ohne Erlaubnis kopiert im Sinne einer illegalen Vervielfältigung nach § 16 UrhG oder zum Download angeboten werden, was eine illegale öffentliche Zugänglichmachung nach § 19a UrhG darstelle.
Laut der Angaben im Abmahnschreiben ist die Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ausschließlich berechtigt, Unterlassungs-, Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche wegen der vermeintlich gegebenen Rechtsverletzung an dem Filmwerk „The Gentlemen“ geltend zu machen.
Deshalb fordert die Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft unsere Mandantschaft auf, weitere Rechtsverletzungen zu unterlassen. Diesbezüglich wird unser Mandant angewiesen, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Ein vorformuliertes Muster für eine solche Unterlassungserklärung ist dem Abmahnschreiben bereits in Anlage beigefügt. Außerdem machen die Rechtsanwälte Waldorf Frommer einen Anspruch auf Ersatz des ihrer Mandantschaft entstandenen Schadens gemäß § 97 Abs. 2 UrhG geltend.
Im Interesse einer außergerichtlichen Einigung sei die Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft bereit, einen nach Aussage der Gegenseite niedrigen pauschalen Schadensersatz in Höhe von EUR 700.- anzusetzen. Außerdem wird unser Mandant dazu aufgefordert, die Rechtsverfolgungskosten der Gegenseite in Höhe von EUR 215.- zu begleichen, die sich aus einem Gegenstandswert von EUR 1.700.- berechnen. Insgesamt soll unsere Mandantschaft einen Betrag in Höhe von EUR 915.- bezahlen.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.