Abmahnung der Mission Direct Trading Ltd. & Co. KG durch Herrn Rechtsanwalt Lutz Schröder wegen Wettbewerbsverstoßes aufgrund der Verschleierung der Gewerblichkeit

19. Juni 2020
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Uns liegt eine Abmahnung der Mission Direct Trading Ltd. & Co. KG vor, die durch Herrn Rechtsanwalt Lutz Schröder ausgesprochen wurde. In dem Abmahnschreiben wird behauptet, einer unserer Mandanten habe sich auf der Internetplattform eBay als Privatverkäufer ausgegeben, obwohl er angeblich gewerblich handelt.

Die Abmahnung der Mission Direct Trading Ltd. & Co. KG im Einzelnen

Konkret wird behauptet, dass die Verkaufstätigkeit unseres Mandanten im Rahmen seines Online-Shops auf der Verkaufsplattform eBay alle Kriterien erfülle, die die Rechtsprechung für die Eigenschaft eines gewerblichen Handels entwickelt habe. Eine gewerbliche Tätigkeit liege nämlich vor, wenn planmäßig über einen gewissen Zeitraum hinweg entgeltliche Leistungen am Markt angeboten werden, wobei es auf eine Gewinnerzielungsabsicht nicht ankomme.

Ob eine Tätigkeit auf der Handelsplattform eBay dauerhaft und planvoll erfolgt, sei im konkreten Einzelfall anhand von Indizien zu ermitteln. Solche Indizien seien die Zahl und Häufigkeit der Verkäufe, das Anbieten gleichartiger Waren oder das Veräußern von Neuwaren. Die vermeintlich große Anzahl von Angeboten lasse die Tätigkeit unseres Mandanten ebenfalls gewerblich erscheinen.

Nach Aussage des gegnerischen Rechtsanwalts sei bei Anwendung dieser Maßstäbe der Rechtsprechung auf den vorliegenden Fall klar, dass unsere Mandantschaft nicht privat handle, sondern als gewerblicher Verkäufer einzustufen sei. Folglich trete unser Mandant nur zum Schein als Privatanbieter bei eBay auf.

Dieses Verhalten sei unlauter gemäß § 3 UWG. Es sei vom Gesetzgeber ausdrücklich als unlautere Geschäftstätigkeit im Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG als Nummer 23 aufgeführt. Da die Mission Direct Trading Ltd. & Co. KG in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis zu unserem Mandanten stehe, sei sie gemäß § 8 Abs. 1, 3 Nr. 1 UWG befugt, wettbewerbsrechtliche Ansprüche gegen unsere Mandantschaft geltend zu machen.

Als Unternehmer treffen unseren Mandanten vermeintlich die umfangreichen und teilweise sehr arbeits- und kostenintensiven Pflichten eines gewerblichen Anbieters. Dies ignoriere unser Mandant jedoch angeblich, da er als Privatverkäufer auftrete. Das Warenangebot unseres Mandanten verstoße so gegen gesetzliche Regeln, die den fairen Wettbewerb der Unternehmen garantieren sollen.

So verstoße er gegen die gesetzlichen Informationspflichten, weil die Angebote vermeintlich keinerlei Anbieterkennzeichnung enthalten. Außerdem sei unser Mandant als Unternehmer verpflichtet, eindeutig und gesetzeskonform über das dem Käufer zustehende Widerrufsrecht zu informieren. Gemäß Art. 246a § 1 Abs. 1 Nr. 8 EGBGB sei unsere Mandantschaft zudem verpflichtet, auf das Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrechtes hinzuweisen.

Darüber hinaus sei unser Mandant angeblich verpflichtet, im Rahmen seines Impressums einen Link zur Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung aufzunehmen. Es dränge sich vorgeblich der Verdacht auf, dass unser Mandant für seine gewerbliche Tätigkeit kein Gewerbe angemeldet habe und dementsprechend keine Steuern abführe.

Durch dieses Verhalten verschaffe sich unsere Mandantschaft nach Aussage des gegnerischen Rechtsanwalts einen unlauteren Wettbewerbsvorteil gegenüber Konkurrenten. Die Mission Direct Trading Ltd. & Co. KG verlange deshalb von unserem Mandanten, es ab sofort zu unterlassen, das beanstandete Verhalten fortzusetzen. Eine angeblich bestehende Wiederholungsgefahr sei nur durch Abgabe einer hinreichend strafbewehrten Unterlassungserklärung zu beseitigen. Ein Formulierungsvorschlag für die geforderte Unterlassungserklärung liegt dem Abmahnschreiben in Anlage bei.

Darüber hinaus sei unser Mandant gemäß § 12 Abs. 1 S. 2 UWG verpflichtet, die der Mission Direct Trading Ltd. & Co. KG entstandenen Rechtsanwaltskosten in Höhe von EUR 745,40.-, errechnet aus einem Gegenstandswert von EUR 10.000.- zu bezahlen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Mission Direct Trading Ltd. & Co. KG

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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