Abmahnung des Interessenverbandes für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen (IDO) wegen Wettbewerbsverstößen aufgrund von Verletzung der Informationspflichten
Die Abmahnung des IDO Verbandes im Einzelnen
In dem Abmahnschreiben wird näher aufgeführt, dass unser Mandant innerhalb der Warenpräsentationen auf seiner Webseite Informationspflichten verletzt habe. Es fehle eine Belehrung über das Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften, außerdem seien keine Informationen bezüglich des Muster-Widerrufsformulars vorhanden. Weiter würde unser Mandant nicht auf die Pflichtinformationen über das Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrechts aufmerksam machen. Zudem würde der Begriff „Garantie“ verwendet, ohne konkrete Angaben zu Inhalt und Umfang zu machen. Außerdem sei unser Mandant als in der EU niedergelassener Unternehmer, der online Kaufverträge eingeht, bei Betrieb einer kommerziellen Webseite zur Angabe eines Links zur OS-Plattform der EU-Kommission und der Angabe seiner E-Mail-Adresse verpflichtet. Da er den aufgeführten Verpflichtungen nicht nachkomme, läge ein Verstoß gegen die Informationspflichten vor. Zuletzt gibt der IDO an, unser Mandant würde systembeteiligungspflichtige Verpackungen in den Verkehr bringen, ohne sich bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) registriert zu haben. Laut IDO Verband lägen daher mehrere Wettbewerbsverstöße vor.
Infolgedessen wird unser Mandant zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert, ein entsprechendes Exemplar wurde dem Schreiben beigefügt. Daneben werden Abmahnkosten in Höhe von EUR 232,05 geltend gemacht.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen des IDO Verbandes
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.