Bereits in der Vergangenheit berichteten wir im Rahmen unseres abmahnBAROMETERS mehrfach über die fragwürdigen Abmahnaktivitäten des Herrn Stefan Braun. Die durch die Binz Rechtsanwälte formulierten Vorwürfe lauteten beispielsweise, dass als Amazon-Händler keine Widerrufsbelehrung vorgehalten oder im Rahmen eines Online-Shops in vermeintlich unzulässiger Weise mit Selbstverständlichkeiten geworben werde. In einem Verfahren vor dem LG Köln liegt nun ein sehr erfreuliches Urteil vor: Offensichtlich sah die Gegenpartei, bestehend aus Herrn Stefan Braun und Rechtsanwalt Ernser für die Binz Rechtsanwälte, keine andere Möglichkeit sich aus der Affäre zu ziehen, als ein Versäumnisurteil über sich ergehen zu lassen.