Abmahnung des Vereins gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V. wegen Wettbewerbsverstoßes

27. August 2024
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Uns liegt eine Abmahnung des Vereins gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V. vor. In dieser wird unserem Mandanten vorgeworfen, im Rahmen einer Verkaufsanzeige auf Amazon einen Wettbewerbsverstoß begangen zu haben.

Die Abmahnung des Vereins gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V.  (VGU) im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben des VGU e.V. wird näher aufgeführt, dass unser Mandant es im Rahmen einer gewerblichen Verkaufsanzeige auf Amazon unterlässt, zusätzlich zum Verkaufspreis den Grundpreis anzugeben. Dabei handele es sich um unzulässige Werbung, die gegen das Wettbewerbsrecht nach §§ 3, 5a Abs. 1, 5b, 4 UWG verstößt.

Infolgedessen wird unser Mandant zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert, wobei dem Schreiben ein entsprechendes Exemplar beigefügt wurde. Daneben fordert der VGU e.V. eine Aufwandspauschale in Höhe von EUR 140,00.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen des VGU e.V.

Bei einer vorformulierten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält oder zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang rechtlich an die Unterlassung gebunden sind. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden. Das gilt insbesondere und gerade auch dann, wenn tatsächlich eine Rechtsverletzung vorlag und die Abmahnung grundsätzlich berechtigt war.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche oder ähnliche Abmahnung erhalten?

Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, wenn keine oder eine unzureichende Unterlassungserklärung abgegeben wird. Dieses ist mit erheblichen (vermeidbaren) Kosten verbunden. Wir beraten Sie umfassend zu allen relevanten Punkten der jeweiligen Abmahnung, wie Unterlassung, Unterlassungserklärung, Beseitigung, Auskunft, Schadensersatz und Kostenerstattung. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen oder uns unverbindlich eine E-Mail mit Ihrer Abmahnung zu übersenden. Gerne helfen wir Ihnen schnell und kompetent mit einer günstigen und kompetenten Erstberatung weiter oder vertreten Sie bundesweit außergerichtlich oder gerichtlich.

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