Abmahnung der PMG Entertainment Limited durch die CSR Rechtsanwaltskanzlei wegen Urheberrechtsverletzung an einem Filmwerk

03. November 2026
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Uns liegt eine Abmahnung der PMG Entertainment Limited vor. In dieser wird unserer Mandantschaft vorgeworfen, ein Filmwerk über eine Internettauschbörse zum Abruf bereitgehalten und somit gegen urheberrechtliche Vorschriften verstoßen zu haben.

Die Abmahnung der PMG Entertainment Limited im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben der PMG Entertainment Limited, vertreten durch die CSR Rechtsanwaltskanzlei, wird näher ausgeführt, dass unsere Mandantschaft das Filmwerk „Anal Lovers Vol. 3“ über den Internetanschluss in einer Internettauschbörse anderen Nutzern angeboten haben soll, ohne die entsprechenden Rechte zu haben.

Dies stelle nach Auffassung der Gegenseite eine Verletzung der §§ 19a und 16 UrhG dar. Zudem verweist die Gegenseite auf § 106 UrhG sowie §§ 184, 184d StGB. Bei dem betreffenden Verletzungsgegenstand handelt es sich um ein Filmwerk.

Infolgedessen wird unsere Mandantschaft zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie zur Zahlung aufgefordert. Als Schadensersatz werden 600,00 Euro geltend gemacht. Die Rechtsverfolgungskosten werden mit 235,80 Euro beziffert. Insgesamt wird ein Betrag in Höhe von 835,80 Euro gefordert. Die beigefügte Unterlassungserklärung sieht für jeden Fall der künftigen schuldhaften Zuwiderhandlung eine von der Unterlassungsgläubigerin nach billigem Ermessen festzusetzende und im Streitfall gerichtlich überprüfbare Vertragsstrafe vor.

Unsere Empfehlung: Keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der PMG Entertainment Limited

Jedes Abmahnschreiben sollte einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden. Das gilt insbesondere und gerade auch dann, wenn tatsächlich eine Rechtsverletzung vorlag und die Abmahnung grundsätzlich berechtigt war.

Bei einer vorformulierten Unterlassungserklärung ist besondere Vorsicht geboten, da diese unnötige Verpflichtungen enthalten oder zu weit gefasst sein kann.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche oder ähnliche Abmahnung erhalten?

Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben. Wir beraten Sie umfassend zu allen relevanten Punkten der jeweiligen Abmahnung, wie Unterlassung, Unterlassungserklärung, Beseitigung, Auskunft, Schadensersatz und Kostenerstattung.

Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen oder uns unverbindlich eine E-Mail mit Ihrer Abmahnung zu übersenden. Gerne helfen wir Ihnen schnell und kompetent mit einer günstigen Erstberatung weiter oder vertreten Sie bundesweit außergerichtlich oder gerichtlich.

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