Abmahnung der Agrar Market GmbH durch die MUENSTER LEGAL Rechtsanwälte Frönd Nieß Leiers wegen Wettbewerbsverstoßes aufgrund der Angabe „privater Verkäufer“ trotz gewerblicher Tätigkeit

02. August 2021
[Gesamt: 0   Durchschnitt:  0/5]
761 mal gelesen
0 Shares

Uns liegt eine Abmahnung der Agrar Market GmbH, ausgesprochen durch die MUENSTER LEGAL Rechtsanwälte Frönd Nieß Leiers, vor. In dieser wird unserem Mandanten vorgeworfen, im Rahmen seines Online-Shops auf eBay einen Wettbewerbsverstoß mittels falscher Angabe als "privater Verkäufer" begangen zu haben.

Die Abmahnung der Agrar Market GmbH im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben der MUENSTER LEGAL Rechtsanwälte Frönd Nieß Leiers wird unsere Mandantschaft beschuldigt, auf der Handelsplattform eBay unter der Angabe „privater Verkäufer“ tätig zu sein, obwohl gewerbliches Handeln vorläge. Dies stelle eine wettbewerbswidrige Handlung dar, da unsere Mandantschaft gem. § 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG als Mitbewerber gelte.

Aufgrund der vermeintlich unberechtigten Bezeichnung als „privater Verkäufer“, stünde der Gegenseite ein Anspruch auf Unterlassung nach § 8 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 UWG zu. Der Gegenstandswert bemesse sich auf EUR 15.000.- und berechne sich aus dem vermeintlichen Angreiferinteresse und der Nachahmungsgefahr durch unseren Mandanten.

Außerdem soll der Gegenseite ein Aufwendungsersatzanspruch aus § 13 Abs. 3 UWG für die Rechtsverfolgungskosten in Höhe von EUR 1.134,55.- zustehen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Agrar Market GmbH

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a