Abmahnung der Warner Bros. Entertainment GmbH durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer wegen des illegalen Tauschbörsenangebots des Films „Wonder Woman“

03. August 2021
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Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer mahnen einen unserer Mandanten im Namen der Warner Bros. Entertainment GmbH ab. In dem Abmahnschreiben wird behauptet, unsere Mandantschaft habe den Film „Wonder Woman“ illegal auf einer Tauschbörse angeboten und damit gegen geltendes Urheberrecht verstoßen.

Die Abmahnung der Warner Bros. Entertainment GmbH im Einzelnen

Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer werfen unserem Mandanten vor, über seinen Internetanschluss den Film „Wonder Woman“ auf der Internettauschbörse „bittorrent“ unerlaubt zum Download angeboten zu haben und damit gegen das Urheberrechtsgesetz (UrhG) verstoßen zu haben. Die Urheberrechte an dem Filmwerk „Wonder Woman“ stehen nach Aussage der Rechtsanwälte Waldorf Frommer der Warner Bros. Entertainment GmbH zu.

Soweit unsere Mandantschaft vorgetragen hat, die vorgeworfene Rechtsverletzung nicht begangen zu haben, müsste nach Ansicht der Rechtsanwälte Waldorf Frommer ein konkreter Sachvortrag dazu erfolgen. Die Ermittlung der Rechtsverletzung durch unsere Mandantschaft sei zuverlässig geschehen. Zur Ermittlung der Rechtsverletzung sei das „Peer-To-Peer Forensic System“ („PFS“) eingesetzt worden. Dabei handle es sich um ein seit Jahren etabliertes System zur fehlerfreien Ermittlung von Urheberrechtsverletzungen, das nach strengen forensischen Grundsätzen entwickelt worden sei.

Auch sei die Rechtsverletzung korrekt dem Internetanschluss unseres Mandanten zugeordnet worden. Unser Mandant konnte auf der Grundlage eines Gestattungsbeschlusses angeblich zweifelsfrei identifiziert und namentlich benannt werden. Dies sei zuverlässig möglich, da eine IP-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt immer nur einem Kunden beziehungsweise einer Benutzerkennung zugewiesen wird. Der gesamte Prozess der Auskunftserteilung und -verarbeitung erfolge ausschließlich elektronisch und ohne händische Eingriffe, weshalb Falschbeauskunftungen vermeintlich ausgeschlossen seien.

Der Sachvortrag unseres Mandanten lasse seine persönliche Haftung nicht entfallen. Seinem Vortrag, eine Tauschbörsensoftware befinde sich nicht auf dem jeweiligen Endgerät, komme nach Ansicht der Rechtsanwälte Waldorf Frommer letztlich einem bloßen „Ich war es nicht“ gleich. Zudem komme es auf individuelle technische Fähigkeiten nicht an, da auch technische Laien Rechtsverletzungen in Tauchbörsen begehen könnten. Bei einem ausreichend abgesicherten Netzwerk sei es außerdem praktisch ausgeschlossen, dass die Rechtsverletzung durch unberechtigte Dritte von außen begangen wurde.

Im Ergebnis lasse ein gesichertes WLAN nach Aussage der gegnerischen Rechtsanwälte nur die Annahme zu, dass die Rechtsverletzung innerhalb der Sphäre unserer Mandantschaft erfolgt sei. Deshalb geht die Gegenseite von einer Haftung unseres Mandanten aus, sei aber bereit, die Angelegenheit gütlich beizulegen. Zur außergerichtlichen Einigung wird unser Mandant aufgefordert, eine Geldforderung in Höhe von EUR 732,00.- zu bezahlen sowie einen Unterlassungsvertrag zu unterzeichnen. Ein vorformulierter Vorschlag für einen solchen Unterlassungsvertrag liegt dem Abmahnschreiben bereits in Anlage bei.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Warner Bros. Entertainment GmbH

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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