Abmahnung der Altpeter Immobilienmanagement GmbH durch die Müller-Hof Rechtsanwälte wegen Wettbewerbsverstoßes aufgrund der Tätigung von verunglimpfenden Aussagen

02. Juli 2021
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Uns liegt eine Abmahnung der Altpeter Immobilienmanagement GmbH, ausgesprochen durch die Müller-Hof Rechtsanwälte, vor. In dieser wird unserem Mandanten vorgeworfen, er habe unwahre und verunglimpfende Aussagen über seinen Mitbewerber getroffen.

Die Abmahnung der Altpeter Immobilienmanagement GmbH im Einzelnen

Konkret wird behauptet, unser Mandant habe gegenüber Anderen unwahre Äußerungen über die Altpeter Immobilienmanagement GmbH verbreitet. Weiterhin sollen noch andere unwahre Behauptungen aufgestellt worden sein, die den Eindruck erweckt haben sollen, die gegnerische Partei würde ihre vertraglichen Pflichten nicht einhalten. Dies soll herabsetzend bzw. verunglimpfend auf die Altpeter Immobilienmanagement GmbH wirken, sowie geeignet sein den Betreib des Unternehmens zu schädigen.

Infolgedessen wird unser Mandant zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert, wobei ein entsprechendes Exemplar dem Schreiben beigefügt wurde. Daneben soll unser Mandant die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten von EUR 1.295,43.- tragen, die sich aus dem Streitwert von EUR 20.000.- ergeben.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Altpeter Immobilienmanagement GmbH

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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