Abmahnung des Interessenverbandes für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Onlineunternehmen e.V. (IDO) wegen Wettbewerbsverstoß aufgrund unzureichender Garantieinformationen
Die Abmahnung des IDO Interessenverbandes im Einzelnen
In dem Abmahnschreiben des Verbandes wird näher aufgeführt, dass unser Mandant auf Amazon Haushaltswaren anbiete, welche mit unzureichenden Informationen bzgl. Garantien versehen seien. Die Verwendung des Wortes „Garantie“ sei unzulässig, da diesbezüglich keine konkreten Angaben zu Art und Umfang gemacht würden. Garantieinformationen seien wesentliche Informationen i.S.d. § 5a Abs. 2, 4 UWG, hier treffe unseren Mandanten als Unternehmer eine Informationsbeschaffungspflicht. Da die Garantiebedingungen im Internet nicht entsprechend § 479 BGB aufgeführt seien, läge ein Wettbewerbsverstoß i.S.d. §§ 3, 3a, 5a UWG i.V.m. § 479 BGB vor.
Infolgedessen wird unser Mandant zur Abgabe einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert, wobei ein entsprechendes Exemplar dem Schreiben bereits beigefügt wurde. Daneben werden Abmahnkosten in Höhe von EUR 226,20 geltend gemacht.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen des IDO Interessenverbandes
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.