Abmahnung der Firma Schwedes + Schulze Schüttguttechnik GmbH durch die Rechtsanwälte Eisele & Wille wegen Unternehmenskennzeichenverletzung an „Schwedes + Schulze“

03. August 2020
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Uns liegt eine Abmahnung der Firma Schwedes + Schulze Schüttguttechnik GmbH vor, die durch die Rechtsanwälte Eisele & Wille ausgesprochen wurde. In dem Abmahnschreiben wird einem unserer Mandanten vorgeworfen, eine Unternehmenskennzeichenverletzung an „Schwedes + Schulze“ begangen zu haben.

Die Abmahnung der Firma Schwedes + Schulze Schüttguttechnik GmbH im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben der Rechtsanwälte Eisele & Wille wird ausgeführt, dass unser Mandant kostenpflichtige Werbung bundesweit bei Google geschaltet habe, bei der in der ersten Überschriftzeile unter anderem die Wörter „Schwedes Schulze“ im Zusammenhang mit der Bewerbung eines Schüttgutlabors verwendet worden seien.

Durch die Verwendung der geschäftlichen Bezeichnung in der Google-Ad Werbung unter Verlinkung zu der geschäftlichen Internetadresse unseres Mandanten, hätte er die ausschließlichen Rechte der Firma Schwedes + Schulze Schüttguttechnik GmbH an dem Unternehmenskennzeichen „Schwedes + Schulze“ gem. §§ 5 Abs. 1 und 2, 15 Abs. 1 und 2 MarkenG verletzt.

So soll unsere Mandantschaft das Unternehmenskennzeichen verletzt haben und sich wettbewerbswidrig verhalten haben.

Unsere Mandantschaft wird im Rahmen der Abmahnung nun zur Abgabe einer der Abmahnung beigefügten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert. Unser Mandant wird aufgefordert, den Schadensersatzanspruch der Gegenseite dem Grunde nach anzuerkennen. Weiter macht die Gegenseite Auskunftsansprüche geltend, um die konkrete Höhe des Schadensersatzes zu beziffern.

Zudem soll unsere Mandantschaft die Rechtsverfolgungskosten in Höhe von EUR 1.324,60.-, errechnet aus einem Gegenstandswert von EUR 30.000.- und einer 1,3 Geschäftsgebühr, tragen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Firma Schwedes + Schulze Schüttguttechnik

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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