Abmahnung der Schmidt Spiele GmbH durch die 24 IP Law Group wegen einer angeblichen Markenrechtsverletzung an „Mensch ärgere Dich nicht“ und „Kniffel“

23. Dezember 2019
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Uns liegt eine Abmahnung der Schmidt Spiele GmbH vor, die durch die 24 IP Law Group ausgesprochen wurde. In dem Abmahnschreiben wird einem unserer Mandanten vorgeworfen, eine Markenrechtsverletzung an den Gesellschaftsspielen „Mensch ärgere Dich nicht“ und „Kniffel“ begangen zu haben.

Die Abmahnung der Schmidt Spiele GmbH im Einzelnen

Die Schmidt Spiele GmbH gibt an, Inhaberin der deutschen Marke „Mensch ärgere Dich nicht“ sowie Inhaberin der europäischen Marke „Kniffel“ zu sein. Sie sei als Anbieterin einer Vielzahl von Spielen in Deutschland bekannt und biete als solche unter den Markennamen „Mensch ärgere Dich nicht“ und „Kniffel“ Spiele an. Nach Aussage der Gegenseite besitzt das Spiel „Mensch ärgere Dich nicht“ einen erheblichen Bekanntheitsgrad, weshalb die dazugehörige Marke eine hohe Kennzeichnungskraft habe.

In dem Abmahnschreiben wird unserem Mandanten vorgeworfen, im Rahmen seines Online-Shops auf der Onlineplattform eBay ein Gesellschaftsspiel unter der Bezeichnung „20 Spiele Box Mühle Schachspiel Würfelspiel Kartenspiel Mensch ärgere Dich nicht“ und „Enthält: Schlangen und Leitern, Mühle, Dame, Schach, Würfelspiele und Kartenspiele, Mensch ärgere Dich nicht, Kniffel usw.“ angeboten zu haben.

Durch das Anbieten dieses Spiels unter Verweis auf die Markennamen der Gegenseite „Mensch ärgere Dich nicht“ und „Kniffel“ greift unsere Mandantschaft nach Aussage der 24 IP Law Group in die rechtmäßig erworbenen Markenrechte der Schmidt Spiele GmbH ein. Darin sieht die Gegenseite einen Verstoß gegen § 14 MarkenG bzw. Artikel 9 Unionsmarkenverordnung (UMV).

Außerdem habe das Angebot unserer Mandantschaft angeblich eine Verwechslungsgefahr sowie eine vermeidbare Täuschung über die betriebliche Herkunft begründet und stelle daher eine irreführende und unlautere geschäftliche Handlung nach §§ 5 Abs. 2 sowie 4 Nr. 3a UWG dar. Zudem habe unser Mandant vermeintlich die Wertschätzung der Ware der Schmidt Spiele GmbH ausgenutzt, was nach § 4 Nr. 3b UWG ebenfalls unlauter sei.

Daraus folgert die 24 IP Law Group einen Unterlassungsanspruch der Schmidt Spiele GmbH aus § 8 UWG. Demzufolge wird unser Mandant aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen. Ein vorformuliertes Exemplar einer solchen Unterlassungserklärung liegt dem Abmahnschreiben bereits als Anlage bei. Darüber hinaus soll unsere Mandantschaft die Rechtsverfolgungskosten der Gegenseite in Höhe von EUR 3.137,91.-, errechnet aus einem Gegenstandswert in Höhe von EUR 20.000.-, bezahlen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Schmidt Spiele GmbH

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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